132 Hinter den Kulissen.
Anmerkung der k. und k. Regierung:
Oie von uns geforderte Formulierung lautete:
„Die Königliche Regierung bedauert, daß serbische
Offiziere und Funktionäre ..mitgewirkt haben.
uch mit dieser Formulierung und dem weiteren
Beisatz „laut der Mitteilung der k. und k. Regierung“
verfolgt die Serbische Regierung den bereits oben
angedeuteten Zweck, sich für die Zukunft freie Hand
zu wahren.
Note Serbiens:
Oie Königliche Regierung verpflichtet sich weiter
1. Anläßlich des nächsten ordnungsmäßigen Zu-
sammentritts der Skupschtina in das Preßgesetz eine
Bestimmung einzuschalten, wonach die Aufreizung zum
Hasse und zur Verachtung gegen die Monarchie sowie
jede Publikation strengstens bestraft würde, deren
allgemeine Tendenz gegen die territoriale Integrität
Osterreich-Ungarns gerichtet ist.
Sie verpflichtet sich, anläßlich der demnächst er-
folgenden Revision der Verfassung in den Artikel XXII
des Verfassungsgesetzes einen Zusatz aufzunehmen, der
die Konfiskation derartiger Publikationen gestattet,
was nach den klaren Bestimmungen des Artikels XXII
der Konstitution derzeit unmöglich ist-
Anmerkung der k. und k. Regierung:
Wir hatten gefordert:
„1. Zede Publikation zu unterdrücken, die zum
Hasse und zur Verachtung der Monarchie aufreizt
und deren Tendenz gegen die territoriale Integrität
der Monarchie gerichtet ist.“
Wir wollten also die Verpflichtung Serbiens
herbeiführen, dafür zu sorgen, daß derartige Preß-
angriffe in Hinkunft unterbleiben; wir wünschten