Hinter den Qulissen. 133
also einen bestimmten Erfolg auf diesem Gebiete
sichergestellt zu wissen.
Statt dessen bietet uns Serbien die Erlassung
gewisser Gesetze an, welche als Mittel zu diesem
Erfolge dienen sollen, und zwar:
a) Ein Gesetz, womit die fraglichen monarchie-
feindlichen Preßäußerungen subjektiv bestraft werden
sollen, was uns ganz gleichgültig ist, um so mehr,
als bekanntermaßen die subjektive Verfolgung von
Preßdelikten äußerst selten möglich ist, und bei einer
entsprechend laxen Behandlung eines solchen Gesetzes
auch die wenigen Fälle dieser Art nicht zur Bestrafung
kommen würden; also ein Vorschlag, der unserer
Forderung in keiner Weise entgegenkommt, daher
uns nicht die geringste Garantie für den von uns
gewünschten Erfolg bietet;
b) ein Nachtragsgesetz zu Artikel XXII der
Konstitution, daß die Konfiskation gestattet würde —
ein Vorschlag, der uns gleichfalls nicht befriedigen
kann, da der Bestand eines solchen Gesetzes in Ser-
bien uns nichte nützt, sondern nur die Verpflichtung
der Regierung, es auch anzuwenden, was uns aber
nicht versprochen wird.
Oiese Vorschläge sind also vollkommen unbe-
friedigend — dies um so mehr, als sie auch in der
Richtung evasiv sind, daß uns nicht gesagt wird, inner-
halb welcher Frist diese Gesetze erlassem würden, und
daß im Falle der Ablehnung der Gesetzesvorlagen
durch die Skupschtina — von der eventuellen Oe-
mission der Regierung abgesehen — alles beim
alten bliebe.
Note Serbiens:
2. Die Regierung besitzt keinerlei Beweise dafür
und auch die Note der k. und k. Regierung liefert ihr