Full text: Die geheime Vorgeschichte des Weltkrieges.

Hinter den Qulissen. 133 
also einen bestimmten Erfolg auf diesem Gebiete 
sichergestellt zu wissen. 
Statt dessen bietet uns Serbien die Erlassung 
gewisser Gesetze an, welche als Mittel zu diesem 
Erfolge dienen sollen, und zwar: 
a) Ein Gesetz, womit die fraglichen monarchie- 
feindlichen Preßäußerungen subjektiv bestraft werden 
sollen, was uns ganz gleichgültig ist, um so mehr, 
als bekanntermaßen die subjektive Verfolgung von 
Preßdelikten äußerst selten möglich ist, und bei einer 
entsprechend laxen Behandlung eines solchen Gesetzes 
auch die wenigen Fälle dieser Art nicht zur Bestrafung 
kommen würden; also ein Vorschlag, der unserer 
Forderung in keiner Weise entgegenkommt, daher 
uns nicht die geringste Garantie für den von uns 
gewünschten Erfolg bietet; 
b) ein Nachtragsgesetz zu Artikel XXII der 
Konstitution, daß die Konfiskation gestattet würde — 
ein Vorschlag, der uns gleichfalls nicht befriedigen 
kann, da der Bestand eines solchen Gesetzes in Ser- 
bien uns nichte nützt, sondern nur die Verpflichtung 
der Regierung, es auch anzuwenden, was uns aber 
nicht versprochen wird. 
Oiese Vorschläge sind also vollkommen unbe- 
friedigend — dies um so mehr, als sie auch in der 
Richtung evasiv sind, daß uns nicht gesagt wird, inner- 
halb welcher Frist diese Gesetze erlassem würden, und 
daß im Falle der Ablehnung der Gesetzesvorlagen 
durch die Skupschtina — von der eventuellen Oe- 
mission der Regierung abgesehen — alles beim 
alten bliebe. 
Note Serbiens: 
2. Die Regierung besitzt keinerlei Beweise dafür 
und auch die Note der k. und k. Regierung liefert ihr
	        
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