278 Hinter den Kulissen.
mungen von allgemeinen Folgen einlassen darf, ohne
vorher ihre Absichten den verbündeten Mächten mit-
zuteilen und ihre Zustimmung einzuholen.
2. Diese grundlegende Bestimmung des Bünd-
nisses ist später durch Vereinbarung zwischen Osterreich
und Italien, betreffend die Verhältnisse am Balkan,
noch befestigt worden.
3. Wie allgemein bekannt, wurde die Note der
Osterreichisch-Ungarischen Regierung an Serbien, aus
der die gegenwärtige Lage entstanden ist, der Stalie-
nischen Regierung durchaus nicht mitgeteilt. Da-
her war auch Ztalien nicht n der Lage, sich zu diesem
diplomatischen Schritt zu äußern oder von seinem
Rechte, Ratschläge zu erteilen, Gebrauch zu machen.
Anderseits kann es keinem Zweifel unterliegen,
daß Italien als befreundeter und verbündeter Staat
von ÖOsterreich-Ungarn nicht verlangen konnte,
daß es seine Forderungen, die nun einmal gestellt
waren, wieder zurückziehe. HOie Ztalienische Re-
gierung hat sich auf jede Weise bemüht, von Osterreich-
Ungarn eine bindende Erklärung, die territoriale und
politische Unabhängigkeit Serbiens betreffend, zu er-
halten. Österreich-Ungarn hat hierauf nur erwidert,
es sei dies seine bestimmte Absicht, hat aber diesen
Erklärungen keinen bindenden (!) Charakter
gegeben.
4. Der ODreibund ist im wesentlichen defensiver
Art. Sein Zweck ist die Aufrechterhaltung des Status-
quo, woraus folgt, daß Italien sich nicht durch eine
offensive Unternehmung eines oder beider Alliierten
gebunden halten konnte, um so weniger, als diese mit
ihm nicht das notwendige Einvernehmen ge-
pflegt haben.