Hinter den Kulissen. 283
Vormarsch mit so großer Aussicht auf Erfolg abzu-
wehren, daß darin eine ausreichende Sicherheit gegen
die Bedrohung Deutschlands gefunden werden kann.
Es ist ein Gebot der Selbsterhaltung für Deutschland,
dem feindlichen Angriff zuvorzukommen. Mit dem
größten Bedauern würde es daher die deutsche Regie-
rung erfüllen, wenn Belgien einen Akt der Feind-
seligkeit gegen sich darin erblicken würde, daß die Maß-
nahmen seiner Gegner DOeutschland zwingen, zur
Gegenwehr auch seinerseits belgisches Gebiet zu
betreten.
Um jede Mißdeutung auszuschließen, erklärt die
Kaiserliche Regierung das folgende:
1. Deutschland beabsichtigt keinerlei Feindselig-
keiten gegen Belgien. Ist Belgien gewillt, in dem
bevorstehenden Kriege Oeutschland gegenüber eine
wohlwollende Neutralität einzunehmen, so verpflichtet
sich die Deutsche Regierung, beim Friedenseschluß
Besitzstand und Unabhängigkeit des Königreichs in
vollem Umfang zu garantieren.
2. Deutschland verpflichtet sich unter obiger
Voraussetzung, das Gebiet des Königreichs wieder zu
räumen, sobald der Friede geschlossen ist.
S. Bei einer freundschaftlichen Haltung Belgiens
ist Deutschland bereit, im Einvernehmen mit den
Königlich Belgischen Behörden alle Bedürfnisse seiner
Truppen gegen Barzahlung anzukaufen und jeden
Schaden zu ersetzen, der etwa durch deutsche Truppen
verursacht werden könnte.
4. Sollte Belgien den deutschen Truppen feind-
lich entgegentreten, insbesondere ihrem Vorgehen
durch Widerstand der Maas-Befestigungen oder durch
Zerstörungen von Eisenbahnen, Straßen, Tunneln oder
sonstigen Kunstbauten Schwierigkeiten bereiten, so