Ülammer X
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Gemüle- und Obstpreile.
Krlegemhnikwerlum. Krtegsomtf. 1
Nr. 1419/7. 17. Be Kef. 11 a. vom 24. 7. 1917.
Ruszug.
Von der Reichsstelle für Gemüse und Obst bekanntgegebene
Richt- oder Höchstpreise werden häufig überschritten,
ohne daß. von den zuständigen Behörden dagegen durchgreifend
Stellung genommen wird. Manche Ortsbehörden
unterlassen ein scharfes Eingreifen aus Besorguis, dadurch
die Ware vom heimischen Markl zu vertreiben. Da nur einheitliches
Vorgehen im ganzen Lande eine gleichmäßig geregelte
Verteilung gewährleistet, sind im Einvernehmen mit
der Reichsstelle für Gemilse und Obst die stellvertretenden
Generalkommandos und die übrigen in Betracht kommenden
militärischen Stellen ersucht worden, das Einhalten der
Richt- oder Höchstpreise mit zu überwachen und im Benehmen
mit den jeweils in Frage kommenden Zivildienststellen
bei deren Ueberschreiten einzugrekfen. J
————————————————————-Verkehrswesen
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Hbnahmeverfahrenbeimilitärüchen
* Stellen. #
Krlegsministerlum.
Kriegsamt. 1
Tqgb. Ur. Stab M 34. 51. * 17. K. vom 17. 8. 1917.
Seitens einiger Kriegsamtstellen ist in letzter Zeit
wiederholt darauf hingewiesen worden, daß das Abnahmeverfahren
hei einzelnen militärischen Stellen nicht der Forderung
auf weitestgehende Entlastung und Verkürzung der
Bahnwege entspricht. «-Betrieben
erfolgt, wozu die Aufiraggeberin entweder einen
eigenen Offizier oder Beamten ontsendet oder eine fachkundige
Dienststelle in der Nöhe des Betriebes ersucht.
müssen in anderen Fällen die fertiggestellten Waren, welche
teilweise auch einen erheblichen Frachtraum beanspru chen,
zur Abnahme immer noch der Stelle zugeführt werden,
welche den Auftrag erteilt hat, und die mitunter räumlich
sehr weit entfernt liegt. Infolgedessen müssen die beanstandeten
Waren, bei denen zuweilen nur ganz kleine Ausstellungen
vorliegen, unter Umständen den Beförderungsweg
zur Fabrik wieder zurücklegen, um dann erneut die Bahn
zu belasten. « .
Soveit hier bekannt, hat sich das Versahren der Abnähme
an Ort und Stelle bewährt. «
«ansinblickouf.diej·:uubedmgjgNotwapiglcitTMweitestgehenden
Ersparung an Frachtraum — die Anforderungen
an Eisenbahn und Schiffahrt für Kohlentransporte
werden schon in der allernächsten Zeit bei dem allgemeinen
Mangel an Kohlenvorräten in den kriegswirtschaftlichen
Unternehmungen und den sonstigen Verbrauchsstellen ganz
besonders groß werden — legt der Stab des Kriegsamtes
allen Beschaffungsstellen nahe, die Abnahme aller ausgeführten
Aufträge an Ort und Stelle vorzuschreiben, falls
eine entsprechende Regelung nicht etwa ichon erfolgk ist.
Mährend zum Teil die Abnahme bei den herstellenden 1
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Elnrichtung einer Rusgleichsitelle für
Ranalschiffsraum ellen.
Schitffchris-Hdtellung Nr. 32999
vom 20. 7. 1917.
Da nach den eingehenden Feststellungen der Schiff.
fahrts-Abteilung in den letzten Monaten sehr viel leerer
Kahnraum in verschiedenen Läfen deß Rbein-Herne-Kanals
sich anhäuft, und längere Zeit auf Beladung worten
muß, hat die Schiffahrts-Abteilung eine Ausgleichsstelle für
Kanalschiffsraum eingerichtet, deren Anfgabe es ist, in
enger Flhlung mit der Verteilungsstelle des HKohlensundikats,
dem Kohlenkontor und den Kal. Schleppämtern
in Essen und Honnover die S Diffsbewegungen zu verfolgen
und für eine richtige Verteilung auf die einzelnen
Häsen sowie möglichst umgebende Abfertigung der Kähne
Sorge zu tragen. Das gleiche gilt für die von den Seehäfen
und von Hannover eingehenden Erzschiffe.
Leiter der neuen Dienststelle ist Liu. d. R. Walldorf;
der Sigt besindet sich in Essen, im Gebäude der Kal. Kanalbaudirektion.
H Kriegsamr Entche mittellungen und Nacknichten g
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rbeiterfrage
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Vereinbarung zwischen Arbeitgebern
und Arbeltnehmern des
Heolzgewerbes. 6
Nach läugeren Verhandlungen gvischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern unter der unpartejischen Leitung des Kriegs.
Arbeits-Amtes ist pachfolgende Vereinbarung zuslndt. gekommen:
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Vereinbaru *W
A. Teuernnoszulagen.
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Abschlagszahlung) pro Stunde folgende weltere Teuerungshnsage!
Tarifklasse I I1 VVI
Arbelter 15 15 15. 14 19 10 f.
Arbeiterinnen 109 11 10 9 8 ½7½7 „
2. Vorstehende Teuerungszulage erhöht sich vom 16. September
1017 an für alle Arbeiter um 6 Pf., für alle Arbeiterinnen
um 3 Pf. pro Stunde und beirägt alsdann für
Tarifklasse 1 II . W V
Arbeiter 2 " 18 17
Arbeiterinnen 16 14 13 19 11
Z„ B. Mindestlöhne.
3. Einschließlich dieser Teuerungszulagen betragen vom
15, September 1917 an die Mindestlöhne pro Stunde für
Tarifklasse 1 II II VW. V V1
Arbriter 106 100 95 90 856 80 P.
Arbeiterinnen 60 57 54 51 48 46 „
4. Füc Atbeiter und Arbeiterinnen unter 18 Jahren sowie
für nen anzulernende Arbeiter und Arbeiterinnen in den ersten
sechs Wechen ihrer Beschäftigung sind die Mindestlöhne in leber
Tarifklasse 10 Pf. pro Stunde niedriger. Für jugendliche Personen
unler 16 Jahren unterliegt die Lohnfestsetzung freier Vereinbarung.
« .» *
C. Klassenein eilung. ·
5. Für die Einteilung der Orte in die einzeinen Tariftlassen
gilt dir am 10. Novomber 1916 vor dem Reichsamt des Inern
16 Pf.
10 5„