Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr.  8.  187

14.  Die  Genehmigung  zur  Anbringung  von  selbsttätigen  Verkaufsvorrichtungen  und
Plakaten  in  den  Eisenbahnzügen  und  zur  unentgeltlichen  Abgabe  von  Preßerzeugnissen  an
Reisende.

15.  Die  Herstellung  der  Gesamtübersicht  über  die  Zugführer-  und  Schaffnerkurse.

16.  Die  Aufnahme,  Verwendung  und  Entlassung  der  Dienstfrauen;  die  Aufstellung
der  Fahrkurse  für  dieselben.

17.  Die  Abgabe  und  Beistellung  von  Wagen  für  bestimmte  Zwecke,  die  Abstellung
von  Wagen  für  Militärtransporte,  die  Einstellung  von  Privatgüterwagen  und  Güterwagen
von  Privatbahnen  in  den  Wagenpark,  die  Überlassung  bahneigener  Wagen  an  Private  oder
andere  Eisenbahnverwaltungen,  die  Vertretung  der  Staatseisenbahnverwaltung  beim  Abschluß
von  Verträgen  mit  fremden  Verwaltungen  über  den  Güterwagendienst  und  die  Vertretung
der  Staatseisenbahnverwaltung  in  den  Güterwagenverbänden  nach  näherer  Anordnung  des
Staatsministeriums  für  Verkehrsangelegenheiten,  die  Wahrnehmung  der  Geschäfte  der  Bayerischen
  Gruppenausgleichstelle  im  Deutschen  Staatsbahnwagenverbande.

18.  Die  Herausgabe  des  Bahntelegraphen-Leitungsverzeichnisses,  des  Telephonsprechstellen-Verzeichnisses
  und  der  Karte  der  Telegraphen-,  Telephon=  und  Streckenblockleitungen.

19.  Die  Führung  der  Ersatzverzeichnisse  für  das  Präzisionsnivellement  in  Bayern
rechts  des  Rheins  und  für  das  Eisenbahnnivellement.

20.  Die  Vergebung  der  Lieferung  der  Holzschwellen  (ausgenommen  Eichenschwellen),
der  Brückenhölzer,  Schwellenhölzer  und  Tränkungsstoffe.

21.  Die  Genehmigung  der  Zuschlagserteilung  bei  Verkäufen  der  alten  unbrauchbaren
Betriebs=  und  Werkstättematerialien  und  der  beim  Betrieb  des  Schwellenwerks  Kirchseeon
gewonnenen  Nebenerzeugnisse  und  Abfälle  im  Betrage  von  mehr  als  15  000  ..

22.  Die  Verwaltung  der  bahneigenen  Pflanzgärten.

d)  Der  Eisenbahndirektion  Nürnberg:

1.  Die  Verwaltung  des  Ludwig-Kanals.

2.  Die  Bearbeitung  der  Tarife  und  der  Bestimmungen  über  die  Benützung  des
Ludwig-Kanals.

Dann  für  das  ganze  Verwaltungsgebiet:

3.  Die  Vertretung  der  übrigen  Eisenbahndirektionen  im  Ausschusse  des  Deutschen
Eisenbahn-Verkehrsverbandes  gemeinsam  mit  der  Eisenbahndirektion  München.

4.  Die  Bearbeitung  der  Bayerischen  Zusatzbestimmungen  zu  den  Kundmachungen  und
Dienstvorschriften  des  Deutschen  Eisenbahn-Verkehrsverbandes,  mit  Ausnahme  der  Bestimmungen
über  den  Güterwagendienst,  das  Desinfektionswesen  und  das  Zoll=  und  Stenerabfertigungswesen.

5.  Die  Verwaltung  des  Eisenbahnmuseums.