Einleitung. 11
gen seine etwa zu rücksichtslose Anwendung und die Errungenschaften
der letzten Zeit auf sozialpolitischem Gebiete
aufgenommen wissen. Grundsätzliche Gegner des Gesetzes
überhaupt waren nur die Anhänger der Sozialdemokratischen
Arbeitsgemeinschaft, die in ihm bloß ein Ausnahmegesetz
gegen die Arbeitnehmer, ein Mittel zu ihrer Knebelung
und zur Bereicherung der Kriegsindustrie erblicken
wollte.
Die weitüberwiegende Mehrheit des Ausschusses jedoch
zeigte das ernste Bestreben, mit möglichster Beschleunigung
das große Werk zustandezubringen, das denn auch
bei dem Entgegenkommen, das von allen Seiten bewiesen
wurde, dem Wunsche, das Einigende hervorzuheben und
das Trennende zurückzustellen, bald gelang. Verfassungsrechtliche
Bedenken ließen die Beschlußfassung durch die
Kommission vor der Beratung in der Vollversammlung
des Reichstags nicht zu. Deshalb fand im Ausschuß nur
eine Aussprache statt, die zwar unverbindlich war, indes
die Stellungnahme der Parteien zu dem Entwurfe klar
bezeichnete. Das Ergebnis der Besprechungen wurde dann
zu gemeinsamen Anträgen erhoben, um der Beschlußfassung
des Reichstages unterbreitet zu werden.
In drei vielnündigen Sitzungen unterzog sich die
Vollversammlung des Reichstags dieser Aufgabe. Am
29. November fand die erste, am 30. die zweite, am 2. Dezember
die dritte Beratung statt, welche die Annahme
der Parteianträge in namentlicher Abstimmung mit 235
gegen 19 Stimmen bei 8 Enthaltungen und einer ungültigen
Stimme ergab. Die Sozialdemokratische Fraktion
trat fast geschlossen für den Gesetzentwurf ein, die
Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft dagegen beharrte
auf ihrem ablehnenden Standpunkte. Bereits am 56. Dezember
erhielt er nach Zustimmung des Bundesrats die
Kaiserliche Unterschrift, der am 6. Dezember die Veröflentlichung
im Meichsgesepblatt folgte.