12 Einleitung.
II. Die Hedentung und Aufgabe des Gesetzes.
Auch heute lassen sich die wirtschaftlichen Folgen des
Gesetzes noch nicht klar übersehen, namentlich seine Wirkungen
auf die Geschäftszweige, welche sich mit der Herstellung
und dem Vertriebe der sogenannten Luxusartikel
befassen, und auf den kleinen Handwerker und Gewerbetreibenden.
Um so stärker tritt die Opferwilligkeit des
deutschen Volkes hervor, das durch das Votum seiner berufenen
Vertreter seinen einmütigen Willen kundgegeben
hat, alle seine Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu
stellen. Daß er in der Tat alle Volkskreise ohne Unterschied
des Standes und der politischen Gesinnung beherrscht,
beweist die lebhafte Zustimmung, der die Annahme
des Gesetzes überall begegnete. Besonders eindrucksvoll
gestaltete sich die Berliner Versammlung der
800 Vertrauensleute aller deutschen Arbeiter- und Angestelltenverbände
vom 12. Dezember, die übereinstimmend
ihre ernste Mitarbeit bei der Durchführung des Gesetzes
zusagten. Hingebungsvolle Mitarbeit aller Schichten der
Bevölkerung ist auch von nöten, soll das Gesetz seinen
Zweck erfüllen, wie stets von der Regierung sowohl wie
von den Volksvertretern bei seiner Beratung hervorgehoben
wurde. Nicht der Zwang der allgemeinen Wehrpflicht
hat unsere siegreichen Truppen im Felde zu den
Großtaten geführt, welche die Bewunderung der Welt erregen,
sondern der Geist, der sie beseelte. Ebenso kann
auch das Heer in der Heimat auf dem Felde der Arbeit
nur dann den Sieg erringen, wenn ihm der rechte Geist
für sein Tun innewohnt.
Schöne und treffende Worte für den Zweck des Gesetzes
hat die Begründung des Entwurfes, haben die Vertreter
der Regierung und des deutschen Volkes gefunden.
Es soll den Kämpfern an der Front eine Heimarmee zur
Seite stellen, die ihnen die Waffen schmiedet und die Nah-