Full text: Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

12 Einleitung. 
II. Die Hedentung und Aufgabe des Gesetzes. 
Auch heute lassen sich die wirtschaftlichen Folgen des 
Gesetzes noch nicht klar übersehen, namentlich seine Wir- 
kungen auf die Geschäftszweige, welche sich mit der Her- 
stellung und dem Vertriebe der sogenannten Luxusartikel 
befassen, und auf den kleinen Handwerker und Gewerbe- 
treibenden. Um so stärker tritt die Opferwilligkeit des 
deutschen Volkes hervor, das durch das Votum seiner be- 
rufenen Vertreter seinen einmütigen Willen kundgegeben 
hat, alle seine Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu 
stellen. Daß er in der Tat alle Volkskreise ohne Unter- 
schied des Standes und der politischen Gesinnung be- 
herrscht, beweist die lebhafte Zustimmung, der die An- 
nahme des Gesetzes überall begegnete. Besonders ein- 
drucksvoll gestaltete sich die Berliner Versammlung der 
800 Vertrauensleute aller deutschen Arbeiter- und Ange- 
stelltenverbände vom 12. Dezember, die übereinstimmend 
ihre ernste Mitarbeit bei der Durchführung des Gesetzes 
zusagten. Hingebungsvolle Mitarbeit aller Schichten der 
Bevölkerung ist auch von nöten, soll das Gesetz seinen 
Zweck erfüllen, wie stets von der Regierung sowohl wie 
von den Volksvertretern bei seiner Beratung hervorge- 
hoben wurde. Nicht der Zwang der allgemeinen Wehr- 
pflicht hat unsere siegreichen Truppen im Felde zu den 
Großtaten geführt, welche die Bewunderung der Welt er- 
regen, sondern der Geist, der sie beseelte. Ebenso kann 
auch das Heer in der Heimat auf dem Felde der Arbeit 
nur dann den Sieg erringen, wenn ihm der rechte Geist 
für sein Tun innewohnt. 
Schöne und treffende Worte für den Zweck des Ge- 
setzes hat die Begründung des Entwurfes, haben die Ver- 
treter der Regierung und des deutschen Volkes gefunden. 
Es soll den Kämpfern an der Front eine Heimarmee zur 
Seite stellen, die ihnen die Waffen schmiedet und die Nah-
	        
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