12 Einleitung.
II. Die Hedentung und Aufgabe des Gesetzes.
Auch heute lassen sich die wirtschaftlichen Folgen des
Gesetzes noch nicht klar übersehen, namentlich seine Wir-
kungen auf die Geschäftszweige, welche sich mit der Her-
stellung und dem Vertriebe der sogenannten Luxusartikel
befassen, und auf den kleinen Handwerker und Gewerbe-
treibenden. Um so stärker tritt die Opferwilligkeit des
deutschen Volkes hervor, das durch das Votum seiner be-
rufenen Vertreter seinen einmütigen Willen kundgegeben
hat, alle seine Kräfte in den Dienst des Vaterlandes zu
stellen. Daß er in der Tat alle Volkskreise ohne Unter-
schied des Standes und der politischen Gesinnung be-
herrscht, beweist die lebhafte Zustimmung, der die An-
nahme des Gesetzes überall begegnete. Besonders ein-
drucksvoll gestaltete sich die Berliner Versammlung der
800 Vertrauensleute aller deutschen Arbeiter- und Ange-
stelltenverbände vom 12. Dezember, die übereinstimmend
ihre ernste Mitarbeit bei der Durchführung des Gesetzes
zusagten. Hingebungsvolle Mitarbeit aller Schichten der
Bevölkerung ist auch von nöten, soll das Gesetz seinen
Zweck erfüllen, wie stets von der Regierung sowohl wie
von den Volksvertretern bei seiner Beratung hervorge-
hoben wurde. Nicht der Zwang der allgemeinen Wehr-
pflicht hat unsere siegreichen Truppen im Felde zu den
Großtaten geführt, welche die Bewunderung der Welt er-
regen, sondern der Geist, der sie beseelte. Ebenso kann
auch das Heer in der Heimat auf dem Felde der Arbeit
nur dann den Sieg erringen, wenn ihm der rechte Geist
für sein Tun innewohnt.
Schöne und treffende Worte für den Zweck des Ge-
setzes hat die Begründung des Entwurfes, haben die Ver-
treter der Regierung und des deutschen Volkes gefunden.
Es soll den Kämpfern an der Front eine Heimarmee zur
Seite stellen, die ihnen die Waffen schmiedet und die Nah-