410 Oberpfalz u. Regensburg.
gaue, den Weg zur Erlangung der landgräflichen Würde in demselben angebahnt
haben.
Nach eingetretener Erblichkeit des frühern Amtes war auch das burgund
landgräfliche Gebiet einer Theilung unterlegen, bei welcher dem Loose
der Burggrafen wegen des geringern allodialen Bestandes diesseits der Donau
— da die meisten Orte südlich von Regensburg im Besitze des Bischofs und
der zahlreichen Stifte, besonders des von Sct. Emmeram, waren — Riedenburg
mit seinen Zugehörigen zufiel. Das Loos der Landgrafen bildete das
Gebiet links der Donau mit den Schlössern Stauff (Regenstauf) und Steveningen.
Als die Burggrafen im Jahre 1184 ausstarben, hofften die Herzoge von
Bayern dem Anfallrechte zufolge in die eröffnete Reichs= und bischöflichen
Lehen derselben eintreten zu können. Beides blieb aber vorerst noch unerfüllt;
denn als Träger des burggräflichen Amtes erscheint eine Zeit lang ein
Graf Albert aus noch unermitteltem Geschlechte; die Lehen, womit vie abgestorbenen
Burggrafen von dem Hochstift Regensburg belehnt waren, ließ sich
Kaiser Friedrich I. selber verleihen, die bischöflich bambergischen Lehen aber
gediehen an die Herzoge von Oesterreich. ) Die Allodien fielen natürlicher
Weise an die landgräfliche Linie, und als auch diese im Jahre 1196 ausstarb,
an den Herzog Ludwig von Bayern, welcher als ein treuer Beförderer
der weitgreifenden Plane Königs Heinrichs, von diesem sowohl die reichslehnbare
Landgrafschaft, als auch, wie aus dem Gange der nachfolgenden
Ereignisse zu schließen ist, die Burggrafschaft erhielt, indem er mit dem Bischofe
von Regensburg wegen der erlangten burggräflichen Rechte und wegen
der vorenthaltenen hochstiftischen Lehen der Landgrafen bald in einen blutigen
Streit gerieth, welcher erst mit dem Tode des Bischofs Konrad
(1 20. April 1204) endete, und im Jahre 1205 durch einen Vergleich mit
dessen Nachfolger gänzlich beseitigt wurde.
Was aus dem Burggrafenthume in unseren Bezirk gehört, erscheint in
dem ältesten herzoglichen Saalbuche von ungefähr 1240 theils in dem kleinen
Amte Mintraching, theils unter dem Amte Abbach. Das erstere, welches außer
dem gleichnamigen Orte nur kleine Gefälle aus Genkofen, Pfäter, Waltenhofen
und Grafenried, aus einem Garten, einem Hofe und einigen Hofstätten zu
Regensburg, dann die Vogteirechte jenseits der Donaubrücke enthielt, wurde
1) Die österreichischen Herzoge aus dem Hause Babenberg waren in mehreren Orren
des heutigen Kreises Oberpfalz begütert; in der Gegend von Regensburg besaß
Heinrich II. (Schwager des letzten Burggrafen Heinrich) Gülten in Aufhaufen,
Hagelstadt, Scheuer, Eulsbrunn, Thaun, Peising, Pentling, Gebraching, Ober-Isling,
fast lauter Orte der heutigen Landgerichte Regensburg und Stadtambef,
welche er im Jahre 1172 dem Stifte Sct. Emeram verlieh. Was derselbe aus
dem Erbe der Grafen von Kastel-Habsberg besaß, werden wir später hören.