Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

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die  nur  wahr  ist,  wenn  fsie  in  allen  einzelnen  Fällen  bewiesen  ist,  kann
also  nie  von  dem  Beweis  im  einzelnen  Fall  dispenfiren.

Es  sind  zu  allen  Zeiten  Beeinflussungen  der  Wirthschaft  durch  den
Staat  wünschenswerth  und  nützlich  gewesen  —  nur  nicht  zu  jeder  Zeit
dieselben.  Wenn  nachgewiesener  Maßen  ein  Schutzzoll  für  das  Inland  überwiegenden
  Vortheil  bringt,  so  wird  kein  Vernünftiger  ihn  wegen  irgend
eines  angeblichen  Princips  verwerfen  können,  gerade  so  wenig,  wie  man  aus
solchem  Grunde  Fabrikgesetze  ablehnen  kann.  Der  Freihandel  als  Konsequenz
  des  allgemeinen  laissez  faire  ist  so  unmotivirt,  wie  dieses  selbst.
Besonders  aber  ist  es  unmotivirt,  wenn  radikale  Freihändler,  das  laisse:
faire-  Princip  in  neuer  wirksamer  Modifikation  benutzend,  den  Schutzzoll
als  „Socialismus“  brandmarken.  Das  heißt  nicht  widerlegen,  sondem
nur  eine  Ansicht  durch  einen  unangenehm  klingenden  Namen  verdächtigen.
Man  kann  ja  jede  wirthschaftliche  Staatsthätigkeit  Socialismus  nennen,
muß  sich  aber  bewußt  bleiben,  daß  damit  nur  ein  Wort  ausgesprochen
und  gar  kein  Urtheil  gefällt  ist.  Wenn  man  es  in  dem  Sinne  meint,  daß
Schutzzoll  und  Socialdemokratie  mit  einander  auf  eine  Stufe  gesetzt
werden,  so  ist  dies  jedenfalls  eine  unerlaubte  Sophistik.

Denn  der  Schutzzöllner  will  nur  eine  Einrichtung  wieder  beleben,  die
Jahrhunderte  hindurch  bestanden  hat,  und  der  Socialdemokrat  will  alle
gewordenen  Einrichtungen  von  Grund  aus  umgestalten  und  mit  revolutionärer
  Gewalt  einen  noch  ganz  unklaren  und  jedenfalls  allem  Bestehenden
principiell  entgegengesetzten  Zustand  einführen  —  und  in  dieser  revolutionären,
  extrem  negativen  Haltung  liegt  allein  das  Charakteristische
  der  Socialdemokratie,  welche  zugleich  im  höchsten  Maß  autinational
  und  kosmopolitisch  ist,  während  der  Schutzzoll  dies  durchaus
nicht  ist.

Das  tertium  comparationis  bei  diesem  sophistischen  Vergleich  zwischen
Schutzzoll  und  Socialdemokratie  wird  in  dem  „Recht  auf  Arbeit“  gefunden,
  d.  h.,  darin,  daß  die  Socialdemokratie  jedem  Arbeitenden  den
vollen  Ertrag  seiner  Arbeit,  der  Schutzzoll  wenigstens  dem  Unternehmer
lohnenden  Absatz  garantiren  will.

Nun  kann  es  nicht  oft  genug  gesagt  werden,  daß  die  rein  ökonomischen
  Ideen  der  Socialdemokraten  zwar  meistens  höchst  übertrieben
und  utopisch,  aber  keineswegs  an  sich  verbrecherisch  und  der  Diskussion  unwerth
  sind  —  dies  find  nur  ihre  politischen  Tendenzen.  Jedenfalls
aber  ist  zwischen  dem  Postulat,  Jedem  den  vollen  Ertrag  seiner  Arbeit  zu
garantiren,  und  der  Idee,  den  Absatz  der  Unternehmer  einigermaßen  zu
sichern,  ein  so  himmelweiter  Gradunterschied,  daß  wir  ihn  als  einen  Gegensatz
  qualitativer  Art  bezeichnen  müssen.  Man  könnte  sonst  mit  demselben
Rechte  die  Reichsbank  mit  ihrer  beherrschenden  Diskontopolitik,  das  Verbot
des  trucks,  ein  Eisenbahntarifgesetz  ꝛc.  socialdemokratisch  nennen.

Die  Idee,  Demjenigen,  der  redlich  arbeitet,  der  ein  reelles  Geschäft
betreibt,  einen  gewissen  Lohn  resp.  Absatz  zu  garantiren  und  dadurch  die
Produktion  anzueifern  und  zu  unterstützen,  das  ganze  Erwerbsleben  stätiger
und  dadurch  moralischer  zu  machen,  ist  uralt.  Sie  durchzog  das  ganze
Zunftwesen  und  sie  wurde  von  dem  Schutzzollsystem  des  Merkantilismus
nur  den  vergrößerten  Marktverhältnissen  entsprechend  in  nationalem  Sinne