Leitung des Hilfsdienstes. 45
nachgeordnet sind. Von besonderer Bedeutung ist der
unter der Leitung des Chefs des technischen Stabes
stehende „Ständige Ausschuß für Zusammenlegung von
Betrieben“ (Saz). Sein Arbeitsgebiet ist im Anhange
llI eingehend behandelt. Die dem Kriegsamt
unterstellten Departements und Abteilungen sind:
1. Kriegs-Ersatz= und Arbeits-Departement (EO.),
2. Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt (Wumba),
3. Kriegs-Rohstoff--Abteilung (KRA), 4. Abteilung
für Ein= und Ausfuhr (A. 8), 5. Abteilung für Volksernährung
(B. 6), sämtlich mit zahlreichen Unterabteilungen.
In Erkenntnis der Notwendigkeit, daß die an
das Kriegsamt gestellten hohen Anforderungen nur
durch weitgehendste Dezentralisation der Arbeit erfüllt
werden können, werden zwecks Förderung der
landwirtschaftlichen Produktion für jede pr. Provinz
ein Kriegswirtschaftsamt, für jeden Kreis eine Kriegswirtschaftsstelle,
für die Unterstützung des Kriegsamts
bei seinen sonstigen Aufgaben Kriegsamtstellen und
Kriegsamtnebenstellen errichtet. Die Kriegsamtstellen
und -nebenstellen waren zunächst den stellvertretenden
Generalkommandos angegliedert, sind ihnen aber durch
Erlaß des Kriegsministers vom 9. Februar 1917 (Kr.
Nr. 8. S. 15) unterstellt. Ursprünglich nur als Nachrichten-Organisationen
gedacht (wie sie die Kriegsamtstellen
in Wien, Brüssel und Warschau zurzeit
noch darstellen), sind sie nunmehr Organe sowohl des
Kriegsamts wie der stellvertretenden Generalkom.
mandos und bearbeiten dementsprechend das diesen
Behörden zugewiesene Arbeitsgebiet.
Sondervorschriften für Bayern, Sachsen und
Württemberg enthält § 5 Satz 2.