Full text : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

Leitung  des  Hilfsdienstes.  45

nachgeordnet  sind.  Von  besonderer  Bedeutung  ist  der
unter  der  Leitung  des  Chefs  des  technischen  Stabes
stehende  „Ständige  Ausschuß  für  Zusammenlegung  von
Betrieben“  (Saz).  Sein  Arbeitsgebiet  ist  im  Anhange
  llI  eingehend  behandelt.  Die  dem  Kriegsamt
unterstellten  Departements  und  Abteilungen  sind:
1.  Kriegs-Ersatz=  und  Arbeits-Departement  (EO.),
2.  Waffen-  und  Munitionsbeschaffungsamt  (Wumba),
3.  Kriegs-Rohstoff--Abteilung  (KRA),  4.  Abteilung
für  Ein=  und  Ausfuhr  (A.  8),  5.  Abteilung  für  Volksernährung
  (B.  6),  sämtlich  mit  zahlreichen  Unterabteilungen.


In  Erkenntnis  der  Notwendigkeit,  daß  die  an
das  Kriegsamt  gestellten  hohen  Anforderungen  nur
durch  weitgehendste  Dezentralisation  der  Arbeit  erfüllt
  werden  können,  werden  zwecks  Förderung  der
landwirtschaftlichen  Produktion  für  jede  pr.  Provinz
ein  Kriegswirtschaftsamt,  für  jeden  Kreis  eine  Kriegswirtschaftsstelle,
  für  die  Unterstützung  des  Kriegsamts
bei  seinen  sonstigen  Aufgaben  Kriegsamtstellen  und
Kriegsamtnebenstellen  errichtet.  Die  Kriegsamtstellen
und  -nebenstellen  waren  zunächst  den  stellvertretenden
Generalkommandos  angegliedert,  sind  ihnen  aber  durch
Erlaß  des  Kriegsministers  vom  9.  Februar  1917  (Kr.
Nr.  8.  S.  15)  unterstellt.  Ursprünglich  nur  als  Nachrichten-Organisationen
  gedacht  (wie  sie  die  Kriegsamtstellen
  in  Wien,  Brüssel  und  Warschau  zurzeit
noch  darstellen),  sind  sie  nunmehr  Organe  sowohl  des
Kriegsamts  wie  der  stellvertretenden  Generalkom.
mandos  und  bearbeiten  dementsprechend  das  diesen
Behörden  zugewiesene  Arbeitsgebiet.

Sondervorschriften  für  Bayern,  Sachsen  und
Württemberg  enthält  §  5  Satz  2.