gen sind an die Kriegsamtstelle (Nebenstelle) zu richten, die
für den Empfangsort zuständig ist.
Zur Erleichterung für die beteiligten Kreise hat Kriegsamt-Stab
einen besonderen Antragsvordruck berausgegeben,
der bei der Lindendruckerei und Verlags-G. m. b. H.,
Berlin NW6, Schiffbauerdamm 19, bezogen werden kann.
Preis bei portofreier Zustellung: 50 Stück 1.30 M., 100 Stück
2.30 M., 500 Stück 9.00 M., 1000 Stück 17.50 M. Die kriegswirtschaftlichen
Unternehmungen tun gut, sich für alle Fälle
eine Anzahl dieser Vordrucke bereitzulegen.
Anträge auf Wagengestellung, denen Dringlichkeitsbescheinigungen
der Kriegsamtstellen (Nebenstellen) beigefügt
sind, werden von den Linienkommandanturen und
Wagenbüros gleich dringlich behandelt wie Anträge auf die
Beförderung solcher Güter, die in der Dringlichkeitsliste enthalten
sind, und bei denen es an sich keiner besonderen Bescheinigung
oder eidesstattlichen Erklärung der Dringlichkeit
bedarf. Irgendwelche Verzögerungen im Versand
könnennicht eintreten, wenn die Bescheinigungen
auf den ordnungsmäßig ausgefüllten Vordrucken
nur rechtzeitig beantragt werden.
Z der zahlreichen Wünschen um die Aufnahme weiterer
Güter in die Transporkdringlichkeitsliste wird bemerkt, daß
die Liste grund fätzlich nur auf die allerkriegswichtigsten
Güter beschränkt bleiben soll; denn nur unter dieser
Voraussetzung kann die bevorzugte Wagengestellung für die
Güter der Liste als gesichert gelten. Ein Anschwellen der
Liste auf den früheren Umfang würde am allerwenigsten
auch im Interesse der Industrie liegen; denn die Folge wäre,
daß Linienkommandanturen und Wagenbüros auch für die
Giiter der Liste wieder besondere Ausweise und Bescheinigungen
verlangen müßten, was zu einer weiteren Erschwerung
des gesamten Güterverkehrs führen würde. Viele Anfragen
an den Stab des Kriegsamtes würden überflüssig sein, wenn
der „Neue Wegweiser für den Eisenbahngüterverkehr“
immer genaue Beachtung fände. Er
hibt in kurz zusammengedrängter Form über alle Fragen
Auskunft, die an den Versender und Empfänger von mittelbaren
und unmittelbaren militärischen Gütern herantreten
können. Der „Wegweiser“ ist der Nummer 20 des „Kriegsamt.
Amtliche Mitteilungen und Nachrichten“ als Beilige
beigefügt. Die Transportdringlichkeitsliste
wird regelmäßig im „Kriegsamt“ veröffentlicht. In ihrer
derzeitigen Fassung findet sie sich in Nummer 18 S. 7. Seitdem
ist ein Nachtrag ergangen, der in Nummer 25, S. 7,
abgedruckt worden ist. Sonderbrucke der Liste werden nicht
gefertigt. —-*
Rechtzeitige Vorkehrungen zur
Uerhinderung von Entladeschwierigkeiten.
KRKrelegsministerium. Kriegsomt.
Cagb. Nr. Stab 3d. 23011. 8. 17. K. vom 3. 6. 1917.
un den vordringlichsten Fragen, die die schärfere Anspannung
der Verkehrsverhälinisse in den Herbst= und
Wintermonaten stellen wird, gehört die Frage der Arbeiterbeschaffung
für Zwecke der ungesäumten
Entladung und Beladung der
Güterwagen. «
In Nr. 25 des „Kriegsamt“ wurde bereits auf verschiedene
Möglichkeiten der Organisation von Be- und Entladehilsen
bingewiesen. Meztere Anregungen, die allgemeine
die
Nummer 26
7“—————
Beachtung verdienen, gibt ein von der Kriegsamtstelle
Magdeburg eingeleiteter nenartiger Versuch, über den vorläufig
folgendes mitgeteilt werden kann:
Zur Deckung vorübergehend auftretenden Arbeiterbedarfs
— z. B. bei Güterentladungen, Straßenreinigung
bei starkem Schneefall, Näumungsarbeiten bei Bränden usw.
— ist in Magdeburg unter Beteiligung der Rüstungsindustrie,
der Zuckerindustrie, des Kohlenbandels, der Fuhrunternehmerschaft
und der Stadtverwaltung als Privatunternehmen
unter behördlichem Einfluß eine Arbeiterausgleichstelle
G. m. b. H. gegründet worden. —
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 21 500 Mark,
der einzelne Geschäftsanteil mindestens 500 Mark. Je
100 Mark geben eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.
— Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der aus mindestens
drei Mitgliedern besteht, wird von der Kriegsamtstelle
bestellt. Die Wahl der sonstigen Mitglieder erfolgk
durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafterversammlung. —
Zu Geschäftsführern sind zwei Kaufleute gewählt worden,
die organisatorisch geschult und mit den industriellen und
Handelsverhältnissen in Magdeburg vertraut sind. — Dis
Gesellschaft beabsichtigt, ihre Tätigkeit nach erfolgter Büro-Organisation
gegen Mitte August aufzunehmen.
Die erforderlichen Arbeitskräfte will sich die G. m. b. H.,
als kriegswichtig im Sinne des Hilfsdienstgesetzes erklärt
wird, in erster Linie durch Benutzung der örtlichen
Arbeitsnachweise beschaffen, weiter durch Anfordern von
Hilfsdienstpflichtigen, durch Schüler der höheren Klassen
der Lehranstalten, die bei Bedarf durch die Schule gestellt
werden, ferner durch Einstellung von Frauen und endlich,
wenn alle vorgenannten Mittel erschöpft sind, durch Anforderung
von Gefangenen und Militärpersonen bei der
Arbeiterbeschaffungsstelle der Kriegsamtstelle, die dann in
Verbindung mit dem stellv. Generalkommando den Rest der
erforderlichen Arbeitskräfte stellt. — Im übrigen soll, ähnlich
wie die im Bezirk des stello. Generalkommandos
VII. A.-K. erlassene, hier schon mehrfach erwähnte Verordnung
(Wortlant siehe „Kriegsamt“ Nr. 14, Seite 5), eine
Verordnumg des stellv. Generalkommandos IV. A-K. bewirkt
werden, wonach im öffentlichen Interesse in dringenden
Fällen jederzeit aus der Bürgerschaft Menschenkräfte
herangezogen werden können, die dann zur Arbeitsleistung
der Arbeiterausgleichstelle überwiesen werden.
Eine Meldepflicht derart, daß alle freien Arbeitskräfte
oder bestimmte Kategorien von den Mitgliedern der Gesellschaft
der Geschäftsführung aufzugeben sind, ist nicht vorgesehen,
da sich aus den Vorverhamlungen ergeben hat, daß
nicht damit gerechnet werden kann, Arbeiter bestimmter Betriebe
für Arbeitsleistungen in anderen Betrieben zu ge“
winnen. Selbst in den eigenen Betrieben macht es nach den
vorliegenden Erfahrungen die größten Schwierigkeiten, Arbeiter
zu anderen Arbeiten heranzuziehen, als für die ##
eingestellt sind. ·
Von vornherein wird die Geschäftsführung darauf hirarbeiten,
sich einen ständigen Stamm von Arbeitern zu
sichern. Einen Anhaltspunkt für die erforderliche Durchschnittszahl
geben ihr hierfür die Aufzeichnungen des stellb.
Generalkommandos über die von der Industrie usw. bisher
für Entladezwecke angeforderten Soldaten und Gefangenen.
Zur Regelung der Entlohnung wird im Einvernehmen
mit dem stellv. Generalkommando von der Geschäftsführung
eine Lohnskala ausgearbeitet werden: Die Arbeiter sollon
bestimmte Stundonlöbne erhalten. auch sollen ihnen, sowe