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Post « Betrag
osi- oder sonstige Vergl. Postthion.
Gegenstand der Tare. Festsetzung ordnung.
der Gebühren.
d) die Diäten des Begleiters für jeden ganzen
oder angefangenen Tag, welcher zur Hinreise
des Begleiters und zur Rückreife desselben mit
dem nächsten Eisenbahnzuge erforderlich ist, an 15 Ngr.
27. Ueberfrachtgebühr für je 1/bis zu zwei Meilen inck. 11 Pf. 870.
Pfund auf die nach den Post— über 2 Meilen für die
coursmeilen zu berechnende! ganze Entfernung auf
Entfernung je zwei Meilen 1 Pf.
28. Waarenproben und Muster in der im § 17 unter 14
der Postordnung bezeichneten Beschaffenheit .... §59.
bis zum Gewichte von bis mit 5 Meilen . 1 Ngr.
zwei Lothen excl. über 5 Meilen . 1 Ngr.
bei schwereren Sendungen ist das Packereiporto zu
erheben.
29. Werthsporto, s. Pos. 16.
30. Zeitungsprovision . 881fg.
a) bei politischen Zeitungen:
Zuschlag zu dem von dem Verleger gestellten Erlaßpreise
25 Procent
des Ladenpreises.
mit
dem Maximalbetrage des Zuschlags von 6 Thlr.
dem Minimalbetrage des Zuschlags von . 1 Thlr.
b) bei nicht politischen Blättern:
Zuschlag zu dem Erlaßpreise (lohne Maximal= oder
Minimalbetrag des Zuschlags) 25 Procent
des Einkaufspreises.
1864. 45