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Die Leintücher sind in der Regel jeden Monat, das Stroh palbjährlich zu wechseln;
wenn es nöthig ist, wird dasselbe in der Zwischenzeit aufgefüllt.
Die Teppiche sind in jeder Woche auszuklopfen und zu reinigen, auch von Zeit zu Zeit
auszuwalken.
An Bettgeräthschaften ist ein verhältnißmäßiger Vorrath zu balten und der Abgang
zu ersetzen.
Beilage V.
Uebersicht
über die
für Krankenkost bestehenden vier Abtheilungen.
Die Krankenkost zerfällt in:
A. Außerordentliche Kost:
1) 1 Kost: 3 Schoppen Suppe, Morgens, Mittags, Abends; soll leichter Art seyn;
2) 1 Kost: dieselbe Kost mit 1 Schoppen Gemüse Mittags;
3) : Kost: 3 Schoppen Suppe, 1 Schoppen Gemüse und 1 Pfund Ochsenfleisch;
4) ganze Kost: 3 Schoppen Suppe, 1 Schoppen Gemüse und 1 Pfund Ochsenfleisch.
B. Außerordentliche Kost,
welche je nach dem Bedarfe besonders verordnet werden kann:
Brod bis zu 1 Pfund,
Wein,
Bier,
Fleischbrübe,
Kalbfleisch, 1 Pfund, gebraten oder eingemacht,
Eier, Milch, Kaffee,
gekochtes Obst und dergleichen.
Die leichte Kost besteht darin, daß die warme Speise Mittags, welche gesunde Gefangene
erhalten, aus der Reihe der als Krankenkost im Regulatio bestimmten Speisen
gewählt wird.
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Gedruckt bei G. Hasselbrint.