Full text: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Die Erwerbung der Königskrone. 263 
wurde nach läugeren Unterhandlungen, die die österreichischen Staatsmänner 
Graf Kaunitz und Graf Harrach mit dem preußischen Gesandten in Wien, Herrn 
v. Bartholdi, geführt hatten, ein förmlicher Bündnisvertrag zwischen dem Kaiser 
und dem Kurfürsten geschlossen, eine Erneuerung des früheren Bündnisses von 
1686, die gewöhnlich als „Krontraktat“ bezeichnet wird: darin verpflichtete sich 
der Kurfürst, mit 8000 Mann seiner Truppen zur Verteidigung der öster- 
reichischen Ansprüche auf die spanische Erbfolge mitzuwirken, wofür der Kaiser 
150 000 Gulden Subsidien jährlich in Aussicht stellte. Der Kurfürst versprach 
ferner, im Reiche für die Anerkennung der hannoverschen Kurwürde, die 1692 
vom Kaiser bewilligt worden war, sowie für die Wiederzulassung der böhmischen 
Krone zur vollen Ausübung der kurfürstlichen Rechte wirken zu wollen und 
verpflichtete sich, bei der künftigen Kaiserwahl seine Stimme für das Haus 
Osterreich abzugeben; dagegen sicherte der Kaiser nun die sofortige Anerkennung 
der preußischen Königswürde zu, wenn der Kurfürst „über kurz oder lang, zu 
welcher Zeit es ihm gefallen werde, wegen seines Herzogtums Preußen sich vor 
einen König proklamieren und krönen lassen wird". Das anfänglich hervor- 
tretende Begehren der kaiserlichen Diplomaten, diese Klausel so zu fassen, als 
handle es sich um eine Schöpfung der preußischen Königswürde durch den Kaiser, 
war durch Bartholdi und seine Auftraggeber ebenso vereitelt worden, wie die 
Andentung einer Art von Verpflichtung des künftigen Königs, die Zustimmung 
des Kaisers zu seiner Rangerhöhung nachzusuchen. 
Zwei Tage nach dem Abschluß dieses Vertrages erfuhr man in Wien, 
am 18. November, den Tod des Königs Karl II. von Spanien, der am 1. No- 
vember gestorben war. Es war hohe Zeit für Osterreich gewesen, die preußische 
Waffenhilfe zu gewinnen. Der spanische Erbfolgekrieg stand vor der Tür. 
Der Kurfürst aber beeilte sich nun, den langersehnten feierlichen Akt seiner 
Königskrönung vorzunehmen. Es geschah zu Königsberg, am 18. Jannar 1701, 
mit allem Pomp, den dieser prachtliebende Hof zu entfalten vermochte. Am 
Tage vorher war der hohe Orden vom Schwarzen Adler gestiftet worden, der 
an den einst vom Kaiser verliehenen Reichsadler im Wappenschilde der alten 
Hochmeister anknüpfte und dessen Devise „Suum cuique“ im Sinne gerechter 
Austeilung von Lohn und Strafe gemeint war. Zum Behuf der kirchlichen 
Salbung waren eigens zwei evangelische Bischöfe geschaffen worden, ein refor- 
mierter, Benjamin Ursinus v. Bär, und ein lutherischer, Bernhard von Sanden. 
Aber nicht aus der Hand dieser Geistlichen hat der Kurfürst die Königskrone 
empfangen, sondern er hat sie sich selbst aufs Haupt gesetzt, übrigens nicht in 
der Kirche, sondern in einem Gemache des Schlosses; ebenso dann auch seiner 
Gemahlin. Mit der Krone auf dem Haupte haben König und Königin die 
Kirche betreten und hier die geistliche Salbung empfangen. Die Unabhängig- 
keit der weltlichen Gewalt von der geistlichen wurde dadurch nachdrücklich zur 
Geltung gebracht. 
Von irgendwelchen Zugeständnissen an die katholische Kirche war keine 
Rede; der päßpstlichen Kurie ist von dem Krönungsakt überhaupt keine Anzeige 
gemacht worden. Sie verhielt sich denn auch vollständig ablehnend in der Frage 
seiner Anerkennung. Ein Breve des Papstes Clemens XI. erhob Widerspruch 
dagegen bei den katholischen Höfen, und der päpstliche Staatskalender fuhr fort 
— noch bis zum Jahre 1787 — den preußischen König als Markgrasen von