Mißwirtschaft und Sturz der Wartenberg-Wittgensteinschen Verwaltung. 267
gezahlt werden sollten. Da zeigte sich, daß diese Kasse leer war: Wittgenstein
hatte unbefugterweise die Gelder anderweitig verwendet. Es ist charakteristisch
für den damaligen Zustand der Staatsverwaltung, daß diese Ungehenuerlichkeit
dem Könige zwei Jahre lang verborgen bleiben konnte.
Entscheidend für das Schicksal dieser Verwaltung wurde erst das furchtbare
Massenelend, das im Gefolge der vom Osten her eindringenden Pest seit dem
furchtbar kalten Winter von 1709 in Ostpreußen, und teilweise auch in den
angrenzenden Gebieten entstand. Zu der Senuche kamen Mißwachs und Hungers-
not; die Menschen starben zu Hunderttausenden; aller Wohlstand wurde ver-
nichtet, die Staatseinkünfte fielen aus. Man suchte die schlimmen Zustände dem
König lange zu verbergen, bis er endlich doch die Wahrheit erfuhr. Ein Gut-
achten der Geheimen Hofkammer vom 1. November 1710, das Wittgenstein selbst
— gewiß widerwillig genug — mit unterschreiben mußte, brachte die völlige
Unhaltbarkeit des bisherigen Verwaltungssysiems und seine Mitschuld an der
Verelendung der Provinzen an den Tag. Es gab den Anstoß zu einer umfassenden
Untersuchung der Wittgensteinschen Verwaltung; und nun kamen böse Dinge zu-
tage: nicht nur Unordnung und Mißwirtschaft, sondern auch schamlose Unter-
schleife bei der Brandkasse, beim Salzwesen und auf vielen anderen Gebieten.
Wittgenstein war geständig und appellierte an die Gnade des Königs. Er kam
mit einer großen Geldbuße, gewissermaßen einer Art von Schadensersatzleistung,
davon, wurde aber des Landes verwiesen. Das war der Anfang zum Sturz des
Günstlingsregiments. Auch Luben von Wulffen war kurz vorher zur Unter-
suchung gezogen worden und aus dem Lande entwichen. Man machte den
Urheber des Projekts der Vererbpachtung der Domänen für alles Unheil ver-
antwortlich, das, zum Teil ohne seine Schuld, daraus entstanden war, und ver-
folgte ihn steckbrieflich als einen Schwindler und Vagabunden. Wartenberg hielt
sich noch einige Wochen lang in seiner Stellung, aber auch seine Uhr war ab-
gelaufen. Nicht ohne Rührung trennte sich der König am letzten Tage des
Jahres 1710 von dem alten Günstling, der, wie kein anderer, verstanden hatte,
seinen Neigungen entgegenzukommen und der Eigenart seines Wesens
sich anzupassen. Von einer Untersuchung gegen Wartenberg war nicht
die Rede; er erbat und erhielt seine Entlassung mit einer Pension von
24 000 Talern, und zog sich erst auf sein Gut nach Woltersdorf, dann
nach Frankfurt a. M. zurück.
Die Gegner Wartenbergs und Wittgensteins, die schon längst auf den Sturz
der im Lande allgemein verhaßten Verwaltung hingearbeitet hatten, bekamen jetzt
das Ruder in die Hand; an ihrer Spitze stand der Geheime Rat von Kameke,
der sich der Gunst des Kronprinzen zu erfreuen hatte. Sie erlangten die Be-
seitigung des Ober-Domänendirektoriums, die Aufhebung der Erbpacht, wo sie
eingeführt worden war, und die Wiederherstellung der früheren Ordnung. Die
Geheime Hofkammer wurde wieder die oberste Behörde der Domänenverwaltung;
aber Kameke, der 1711 als Hofkammerpräsident an ihre Spitze trat, wurde jetzt,
ähnlich wie früher Wartenberg, zugleich auch mit der Verwaltung der bisher von
ihrem Geschäftskreise noch abgesonderten Einkünfte aus den Schatullgütern,
Forsten, dem Salz= und Postregal beauftragt. Damit war bereits die allgemeine
Konsolidation aller Domänen= und Regalieneinkünfte angebahnt, die unter
Friedrich Wilhelm I. zur festen und dauernden Ordnung geworden ist.