574 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871).
Die oppositionelle Mehrheit ging jetzt darauf aus, die Regierung zu zwingen,
die vorgenommene Vermehrung und Umgestaltung der Heeresformationen wieder
rückgängig zu machen, und forderte zu diesem Zwecke eine weitergehende Speziali-
sierung des Haushaltplaues, um zu verhüten, daß nicht der militärische Mehr-
bedarf durch Ersparnisse in andern Etatstiteln gedeckt werden könnte. Der
Finanzminister von Patow stellte die Berücksichtigung dieses Wunsches zwar für
den nächsten Etat (1863) in Aussicht, bat aber, von dem Verlangen Abstand zu
nehmen, daß auch schon der vorliegende Etat in diesem Sinne umgearbeitet werden
sollte und drohte mit seinem Rücktritt, wenn diese Forderung dennoch aufrecht
erhalten werde. Trotzdem geschah dies am 6. März mit großer Mehrheit, und
nun reichte das ganze Ministerium dem König seine Entlassung ein. Es schien,
daß man auf die Bahn einer parlamentarischen Regierung kommen sollte; aber
das ließ der König nicht zu. Er hielt den Grundsatz aufrecht, daß die Entlassung
wie die Berufung der Minister von dem Willen des Monarchen und nicht von
den Abstimmungen des Abgeordnetenhauses abhängig sei; er verweigerte den
Ministern die erbetene Entlassung und löste am 11. März das Abgeordnetenhaus
auf. Nun aber schlugen die liberalen Minister vor, dem Abgeordnetenhause in
wichtigen Stücken nachzugeben, während der konservative Kriegsminister Roon
den König in seinem Widerstand gegen das Hinübergleiten zu einer parlamen-
tarischen Regierungsweise nachdrücklich bestärkte. So kam es zu einem Zwiespalt
zwischen dem Könige und den liberalen Ministern und zu deren Entlassung am
17. März 1862. An ihre Stelle traten Männer von ausgesprochen konservativer
Richtung; und so hatte das Ministerium der neuen Nra eine vollkommene
Schwenkung nach rechts ausgeführt, wobei der Kriegsminister von Roon gewisser-
maßen den Angelpunkt darstellte.
Trotz der Bemühungen dieses neuen Ministeriums erhielten die liberalen
Parteien bei den Wahlen des 6. Mai 1862 wieder eine überwältigende Mehr-
heit; und obwohl es sich diesmal nicht um ein Wehrgesetz, sondern nur um den
Etat handelte, in dem der Mehrbetrag für Militärzwecke auf 6 Millionen Taler
herabgedrückt war, und obwohl die damit verbundenen Marineforderungen durch
den Hinweis auf Dänemark und Schleswig-Holstein begründet werden konnten,
kam es doch im September zu einem heftigen Kampf, bei dem die Regierung von
vornherein wenig Aussicht hatte, ihren Willen durchzusetzen. Sieben Tage
dauerten die Debatten im Abgeordnetenhause. Auf beiden Seiten hatte man das
Gefühl, daß man vor einer entscheidenden Krisis des Staatslebens stehe. Die
Liberalen glanbten, daß der Kampf um die praktische Aufrechterhaltung der
konstitutionellen Verfassung gehe; die Regierung und ihre Anhänger wollten die
Sekbständigkeit der Krone verteidigen. Mit dem inneren Verfassungsstreit ver-
quickten sich die drohenden Konflikte der auswärtigen Politik, in der dänischen
und der deutschen Frage. Die liberale Opposition wünschte zwar ein kräftiges
Auftreten der Regierung nach außen; aber sie verweigerte die militärischen Mittel
dazu und glaubte in doktrinärer Verblendung, daß die moralische Macht einer
begeisterten Volksbewegung ausreichen würde, um Preußen den Sieg über die
Gegner zu verschaffen; auf der anderen Seite hielt die Regierung mit einer ver-
hängnisvollen Hartnäckigkeit an einer Forderung fest, in der vielleicht ein Nach-
geben möglich gewesen wäre und zu einer befriedigenden Lösung des Kouflikts
hätte führen können. Es handelte sich um die dreijährige Dienstzeit. Ein Ver-