Full text: Die Hohenzollern und ihr Werk.

574 Die Begründung des Deutschen Reiches (1859—1871). 
Die oppositionelle Mehrheit ging jetzt darauf aus, die Regierung zu zwingen, 
die vorgenommene Vermehrung und Umgestaltung der Heeresformationen wieder 
rückgängig zu machen, und forderte zu diesem Zwecke eine weitergehende Speziali- 
sierung des Haushaltplaues, um zu verhüten, daß nicht der militärische Mehr- 
bedarf durch Ersparnisse in andern Etatstiteln gedeckt werden könnte. Der 
Finanzminister von Patow stellte die Berücksichtigung dieses Wunsches zwar für 
den nächsten Etat (1863) in Aussicht, bat aber, von dem Verlangen Abstand zu 
nehmen, daß auch schon der vorliegende Etat in diesem Sinne umgearbeitet werden 
sollte und drohte mit seinem Rücktritt, wenn diese Forderung dennoch aufrecht 
erhalten werde. Trotzdem geschah dies am 6. März mit großer Mehrheit, und 
nun reichte das ganze Ministerium dem König seine Entlassung ein. Es schien, 
daß man auf die Bahn einer parlamentarischen Regierung kommen sollte; aber 
das ließ der König nicht zu. Er hielt den Grundsatz aufrecht, daß die Entlassung 
wie die Berufung der Minister von dem Willen des Monarchen und nicht von 
den Abstimmungen des Abgeordnetenhauses abhängig sei; er verweigerte den 
Ministern die erbetene Entlassung und löste am 11. März das Abgeordnetenhaus 
auf. Nun aber schlugen die liberalen Minister vor, dem Abgeordnetenhause in 
wichtigen Stücken nachzugeben, während der konservative Kriegsminister Roon 
den König in seinem Widerstand gegen das Hinübergleiten zu einer parlamen- 
tarischen Regierungsweise nachdrücklich bestärkte. So kam es zu einem Zwiespalt 
zwischen dem Könige und den liberalen Ministern und zu deren Entlassung am 
17. März 1862. An ihre Stelle traten Männer von ausgesprochen konservativer 
Richtung; und so hatte das Ministerium der neuen Nra eine vollkommene 
Schwenkung nach rechts ausgeführt, wobei der Kriegsminister von Roon gewisser- 
maßen den Angelpunkt darstellte. 
Trotz der Bemühungen dieses neuen Ministeriums erhielten die liberalen 
Parteien bei den Wahlen des 6. Mai 1862 wieder eine überwältigende Mehr- 
heit; und obwohl es sich diesmal nicht um ein Wehrgesetz, sondern nur um den 
Etat handelte, in dem der Mehrbetrag für Militärzwecke auf 6 Millionen Taler 
herabgedrückt war, und obwohl die damit verbundenen Marineforderungen durch 
den Hinweis auf Dänemark und Schleswig-Holstein begründet werden konnten, 
kam es doch im September zu einem heftigen Kampf, bei dem die Regierung von 
vornherein wenig Aussicht hatte, ihren Willen durchzusetzen. Sieben Tage 
dauerten die Debatten im Abgeordnetenhause. Auf beiden Seiten hatte man das 
Gefühl, daß man vor einer entscheidenden Krisis des Staatslebens stehe. Die 
Liberalen glanbten, daß der Kampf um die praktische Aufrechterhaltung der 
konstitutionellen Verfassung gehe; die Regierung und ihre Anhänger wollten die 
Sekbständigkeit der Krone verteidigen. Mit dem inneren Verfassungsstreit ver- 
quickten sich die drohenden Konflikte der auswärtigen Politik, in der dänischen 
und der deutschen Frage. Die liberale Opposition wünschte zwar ein kräftiges 
Auftreten der Regierung nach außen; aber sie verweigerte die militärischen Mittel 
dazu und glaubte in doktrinärer Verblendung, daß die moralische Macht einer 
begeisterten Volksbewegung ausreichen würde, um Preußen den Sieg über die 
Gegner zu verschaffen; auf der anderen Seite hielt die Regierung mit einer ver- 
hängnisvollen Hartnäckigkeit an einer Forderung fest, in der vielleicht ein Nach- 
geben möglich gewesen wäre und zu einer befriedigenden Lösung des Kouflikts 
hätte führen können. Es handelte sich um die dreijährige Dienstzeit. Ein Ver-