Full text: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Bekanntmachung. 
  
  
In Ergänzung meiner Bekanntmachung über die Verhängung des 
Kriegszustandes bestimme ich: 
Wo in der genannten Bekanntmachung von Vorschriften der 
Preußischen Verfassung gesprochen wird, gelten die Anordnungen der 
Bekanntmachung auch für alle an deren Stelle getretenen reichsrecht- 
lichen Vorschriften. 
Außer den bereits getroffenen Anordnungen bestimme ich hiermit weiter: 
Alle öffentlichen Versammlungen bedürfen der Genehmigung, die 
wenigstens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung bei der Polizei- 
behörde nachzusuchen ist. 
Im übrigen bleiben die bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen 
maßgebend, soweit ich nicht im Interesse des Staates und der öffentlichen 
Sicherheit im allgemeinen oder in einzelnen Fallen anderweitige An- 
ordnungen erlasse. 
Berlin. 
Ver Oberbefehlshaber in den Marken. 
(I. S.)
	        
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