Full text: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

  
Bekanntmachung. 
Es sind Zivilpersonen betroffen worden, welche Mehl und 
andere Waren gestohlen und fortgetragen haben. Im Wieder— 
holungsfalle werden diese Personen auf der Stelle erschossen 
werden. 
Die Ausgabe von Brotmehl für Bedürftige erfolgt allein 
seitens der russischen Militärverwaltung an die städtische Mehl- 
ausgabestelle bei Chr. Kullack am Marktplatze. Wer Bedarf an 
Brotmehl hat, muß sich in der Zeit von 9—11 Uhr vormittags 
eine Bescheinigung vom Bürgermeisteramt holen. 
In dieser Nacht sind an zwei Stellen die russischen Telephon= 
leitungen zerschnitten worden. Für die Sicherheit dieser Leitungen 
sind die betreffenden Hauseigentümer mit verantwortlich. Täter 
sowie die betreffenden Hauseigentümer werden streug bestraft. 
Allen Zivilpersonen mit Ausnahme derjenigen, welche Lebens- 
mittel auf Bescheinigung einholen, ist der Aufenthalt in den 
Straßen der Stadt unbedingt verboten. Die Polizeiorgane 
werden strengstens einschreiten. 
Wehlau, den 9. September 1914. 
Die Militärverwaltung des Kaiserlich Rusfischen Heerts. 
Im Auftrage: 
Der Bürgermeister. 
Richard Scheffler. 
  
Druck von C. A. Schefflet, Wehlau.
	        
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