Full text: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Kommandantur-Befehl. 
Nach Anzeige der Kommandantur soll gestern abend 
aus dem Drengwitz'schen Hause in der Bahnhosstraße ein 
Schuß gefallen sein; infolgedessen befiehlt die Militär-Kom- 
mandantur folgendes: 
1. Fällt noch einmal aus einem Hause ein Schuß, so 
wird das Haus, fällt ein weiterer Schuß, so werden 
die Häuser der betreffenden Straße, und beim dritten 
Schuß die ganze Stadt in Brand gesteckt. 
2. Jede Person, ohne Unterschied des Alters und Ge- 
schlechts wird von den russischen Patrouillen gefangen 
genommen, sobald sie sich nach 8 Uhr abends auf die 
Straße begibt. 
3. Ich verbiete aufs Strengste, sich irgend einem mili- 
tärischen Gebäude oder Magazin zu nähern, ebenso 
sich von allen sonstigen Häusern, vor welchen mili- 
tärische Posten aufgestellt sind, möglichst fern zu halten. 
Insterburg, den 27. August 1914. 
Der Gouverneur 
Dr. Bierfreund. 
 
	        
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