Full text: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Bekanntmachungen. 
..——r“= 
  
Der Höchstkommandierende General Großfürst Nicolai hat be- 
fohlen, daß der Rubel mit 2,50 Mark in Zahlung genommen werden muß. 
Zuwiderhandlungen werden mit dreitausend Mark Geldstrafe und so- 
fortige Verhaftung bestraft. 
  
  
  
Der Oberstkommandierende der russischen Armee befiehlt: 
1. Alle Magazine der Stadt sind verpflichtet, den Handel ab 19. August 
(1. September) von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags zu betreiben. 
In den Handlungen, deren Besitzer abwesend sind, muß der Ver- 
kauf auf Anordnung der Stadtverwaltung organisiert werden. 
Die Waren der Handlungen, die nicht zur angesetzten Zeit ge- 
öffnet sind, werden konfisziert, die Inhaber jedoch werden mit 3000 Mark 
bestraft und außerdem arretiert. 
2. Die Preise dürfen nicht erhöht werden und müssen dieselben bleiben 
wie vor dem Einmarsche des Kaiserlichen Russischen Heeres in Ost- 
preußen; die Schuldigen werden mit 3000 Mark bestraft und arretiert. 
Insterburg, den 31. August 1914. 
gez. Oberstleutnant Nerinowsky, 
Kommandant des Hauptquartiers. 
  
  
Buchdruckerei der Oftdeutschen Volkszeitung in Insterburg,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.