Full text: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

  
Bekanntmachung. 
Ich habe den strengsten Befehl erhalten, daß von jetzt ab 
alle Civilpersonen ohne Unterschied, also auch die Mitglieder der 
Bürgerwehr, des roten Kreuzes usw. sofort erschossen werden, wenn 
sie von 8 Uhr abends bis 5 Uhr früh die Straße betreten. 
Nur im Falle eines Brandes haben die Mitglieder der Bürger- 
wehr das Recht und die Pflicht, auch in der Nacht zur Brandstätte 
zu eilen und bei dem Löschen zu helfen. 
Insterburg, den 7. September 1914. 
Der Gouverneur 
Dr. Bierfreuncd. 
  
  
  
Vuchdruderei dir Osdtusschen Botlaeltig ta. Infterdurt
	        
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