Metadata: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Wir vertrauen schließlich zu Unseren Kreisregierungen 
und Distriktspolizeibehörden, daß sich dieselben werden ange- 
legen sein lassen, der Hebung der Rindviehzucht in den Ge- 
meinden, als eines vorzugsweise wichtigen Zweiges der Landes- 
cultur auch fernerhin die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden, 
und den Vollzug der gegenwärtigen, für die Regierungsbezirke 
diesseits des Rheines geltenden Bestimmungen vom Standpunkte 
der Gemeinde-Curatel und der Gesundheitspolizei, innerhalb 
der deßfalls vorgezeichneten Grenzen zu überwachen und zu 
sichern. 
Neapel den 4. Mai 1857. 
(Formular lit. A.) 
Tabellarische Uebersicht 
des Ergebnisses der auf Grund der allerhöchsten Verordnung 
von in dem Bezirke des k. Landgerichtes 
vorgenommenen Untersuchung der Zuchtstiere und der Wahr- 
nehmungen über den Zustand der gemeindlichen Rindviehzucht 
überhaupt. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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