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8. 2.
Zur Bildung der Aerzte haben Wir die theoretischen Stu—
dien in mehreren von Uns erlassenen Allerhöchsten Verord-
nungen bereits bestimmt, gemäß welchen nach vorschriftsmäßig
geendeten niedern und höhern Vorbereitungsklassen, alle Lehr-
gegenstände der speciellen Fächer der medizinischen Wissenschaften
in sechs Semestern auf einer inländischen Universität absolvirt,
und daselbst die akademischen Würden erlangt werden müssen.
Zur praktischen Bildung ordnen Wir über dieses noch einen
Zeitraum von zwei Jahren an, während welcher der angehende
Arzt, unter der Leitung eines ältern, als vorzüglich fähig zu-
erkannten, am besten in einer größeren öffentlichen Kranken-
Anstalt, sich üben muß.
Nur wenn allen diesen Bedingungen genug gethan ist, wird
die letzte Prüfung bei einem derjenigen Medizinalkomiteéen, welchen
Wir dieses Geschäft für die Zukunft übertragen werden, erlaubt,
und durch eine diesfallsige Approbation das Recht zur soge-
nannten freien Praxis erlangt. Für die Form der Prüfungen
an den Universitäten und den genannten Medizinalkomitéen
werden Wir genaue Vorschriften erlassen, durch deren Anwen-
dung sowohl Wir, als das Publikum, zu gleicher Zeit überzeugt
werden können, daß die Ausübung der Arzneiwissenschaft nur
den fähigsten Subjekten erlaubt werde.
Wir machen deshalb die Vorstände der medizinischen
Sectionen an unseren Universitäten besonders verantwortlich, zu
den medizinischen Studien nur solche Subjekte zuzulassen, welche
ohne Gebrechen des Körpers und der Sinne vorzügliche An-
lagen des Geistes besitzen.
S. 3.
In der Ueberzeugung, daß nur vollkommen gebildete Aerzte,
bei einer eigenen Vorliebe, Geschicklichkeit und fortgesetzter tech-
nischer Uebung, den Forderungen, welche man mit Recht von
einem Chirurgen macht, zu entsprechen im Stande sind, ver-
ordnen Wir, daß die Wund-Arzneikunst in Zukunft nur von
jenen Individuen ausgeübt werde, welche die Arzneiwissenschaft
erlernt haben, und befehlen Unsern Universitäten, keinen akade-
mischen Grad mehr aus der Chirurgie zu ertheilen, wenn der-
selbe nicht zugleich aus der Medizin erhalten wird; auch werden
Wir in der Folge für eine, den Verhältnissen der Volkszahl
und den bei weitem seltener vorkommenden wichtigen und schwe-