Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

1904  19

Gesetzsammlung

für  das  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.

5.  Stück  vom  Jahre  1904.

    

 

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Mß  XI.  Ministerial-Vekanntmachung
vom  14.  Juni  1904,
betreffend  die  Werkstätten  der  Kleider-  und  Wäschekonfektion.

Zur  Ausführung  von  85  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
die  Ausdehnung  der  88  135  bis  139  und  des  8  139  der  Gewerbeordnung  auf
die  Werkstätten  der  Kleider-  und  Wäschekonfektion  vom  Ac  n  wird
folgendes  angeordnet:

Die  nach  §#  5  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  in  den
Werkstattränmen  der  in  §  1  der  Verordnung  genaunten  Art,  in  denen

a)  jugendliche  Arbeiter  (Arbeiter  unter  16  Jahren)  und
b)  Arbeiterinnen  über  16  Jahre
beschäftigt  werden,  auszuhängenden  Auszüge  aus  den  Bestimmungen  der  Verordnung
  haben
zu  a)  dem  angefügten  Formular  A,

zu  b)  dem  angefügten  Formular  B

zu  entsprechen.
Rudolstadt,  den  14.  Juni  1904.

Fürstlich  Schwarzburg.  Ministerium.
Frhr.  v.  d.  Recke.

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Fürstl.  Schwarzb.-Rudolst.  Gesetzsammlung  I/XV.  5
Ausgegeben  in  Rudolstadt  am  21.  Juni  1904.