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ren chirurgischen Operationen erfordernden Krankheiten ange-
messene Anzahl solcher Subjekte Sorge tragen.
Für eine zweckmäßigere Bildung der bisher sogenannten
Chirurgen, bei welchen der größte Theil Unserer Unterthanen,
besonders auf dem Lande, in allen Krankheitsgattungen Hilfe
sucht, haben Wir in der Verordnung vom 29. Juni d. J. über
die Errichtung der Schulen für Landärzte, die nähern Bestim—
mungen getroffen.
8. 4.
Diejenigen Individuen, welche sich in Zukunft der Phar-
macie als Apotheker widmen wollen, haben, wenn sie mit den
erforderlichen natürlichen Anlagen, Sprach-, dann physischen,
mathematischen und naturhistorischen Kenntnissen ausgerüstet sind,
und vorläufig in einer größeren Offizin in der Lehre und in
Dienst gestanden haben, wenigstens zwei Jahre an einem phar-
mazeutischen Institute, welche Wir an den Medizinalsectionen
Unserer Universitäten, oder auch außer diesen zu errichten ge-
denken, chemische, botanische und pharmazeutische Collegien zu
hören und sich in diesen Fächern nebst den theoretischen auch
praktische Kenntnisse zu sammeln.
Zur Uebernahme einer Apotheke als Eigenthum, oder in
Pacht, oder endlich als sogenannter Provisor, muß sich der
Apotheker durch die legalen Zeugnisse der gemachten Lehr= und
Dienstjahre, und die vorgeschriebenen Studien an den pharma-
zeutischen Instituten ausweisen, über dieses eine theoretische und
praktische Prüfung, nach der Vorschrift, wie dieselbe bei den
Medizinalcomitéen angeordnet wird, bestanden, und darüber ein
förmliches Approbationszeugniß erhalten haben.
Das Umständlichere hierüber wird in der nächstens zu er-
scheinenden Apothekenordnung vorgezeichnet werden.
S. 5.
Als Hebärzte oder Accoucheurs leisten die Aerzte, Landärzte
und Chirurgen, welche sich in einem von dem Hebammenunter-
richte ganz abgesonderten Lehrinstitute gebildet, und über den
Besitz der hiezu nöthigen Geschicklichkeit in einer eigenen Prü-
fung ausgewiesen haben, die erforderlichen Dienste.
Es wird künftig, außer den Hebammen, keinem Individuum
erlaubt, sich diesem Fache ausschließlich zu widmen.