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Erster Artikel.
Die Schule betreffend.
1) Die chirurgischen Schulen zu München, Bamberg und
Innsbruck sind von Ostern 1809 an aufgehoben. Von
dem Tage der Bekanntmachung des Gegenwärtigen an,
sollen von diesen Schulen keine Candidaten mehr aufge-
nommen werden.
2) Zu München, Bamberg und Innsbruck sollen von Ostern
3)
1809 an, Schulen für Landärzte bestehen.
Der Zweck dieser Schule ist, mit dem möglichst gering-
sten Aufwande von Zeit und Mitteln aller Art eine be-
sondere Classe von Aerzten zu bilden, die von der Medi-
zin, Chirurgie und Geburtshilfe ausschließlich nur das-
jenige erlernt, was sich zunächst auf deren Anwendung
am Krankenbette bezieht; was nämlich zur Erkenntniß und
zur Heilung der gewöhnlich vorkommenden Krankheiten in
diesen Zweigen der Arzneiwissenschaft führt. Hingegen
soll von den Studien auf denselben alles dasjenige aus-
geschlossen sein, was der im höheren Sinne wissenschaft-
lich gebildete Arzt wissen muß, um theils zur Fortbildung
seiner Wissenschaft thätig mitwirken, und in den schwie-
rigsten und seltener vorkommenden Fällen Rath geben,
theils um vom Staate in der Staats-Arzneikunde ge-
braucht werden zu können. Die auf diesen Schulen zu
bildenden Techniker sollen, so viel als möglich, sinnlich
das Material, an welchem sie ihre Kunst ausüben sollen,
und die Handgriffe und Werkzeuge dazu kennen lernen,
und sich in Handhabung derselben eine mechanische Fer-
tigkeit erwerben. Nach diesem Maßstabe sollen sie mit
den für sie brauchbaren Kenntnissen in folgenden Zweigen
der Heilkunde unterrichtet werden:
Anatomie;
Physiologie;
Pathologie;
Zeichenlehre;
Heilmittellehre und Pharmacie;
Allgemeine und besondere Therapie;
Geburtshilfez;
Medizinische und operative Chirurgie;
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