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i. Diätetik;
k. Unterricht in gerichtlichen Untersuchungen und Sectionen.
Bei allen diesen Lehren ist vor allen Dingen dahin zu
sehen, daß die zu bildenden Techniker den vollen sinnlichen Ein-
druck von allen Gegenständen, über die sie unterrichtet werden,
erhalten; daß also auf dem anatomischen Theater wie in den
Krankensälen unablässig auf die Beobachtung der Natur hinge-
wiesen, und dem Gedächtnisse durch so oft, wie möglich wieder-
holte sinnliche Eindrücke zu Hilfe gekommen, die Fertigkeit in
Behandlung des vorliegenden Kunst-Gegenstandes aber unab-
lässig geübt werde.
Folgende Zweige der Wissenschaft werden bei dem Unter-
richte der Landärzte theils übergangen, theils als in den höhern
Klassen der Vorbereitungs-Schulen, so weit es für den vorlie
genden Zweck erforderlich ist, erlernt vorausgesetzt:
Gewächskunde;
Zoologie;
Chemie;
Naturgeschichte;
Geschichte der Medizin;
Staats-Arzneikunde;
Anthropologie.
4) Obgleich es schon aus den vorigen Paragraphen hinläng-
lich erhellt, so wird hiemit doch noch einmal ausdrücklich
erinnert, daß die Lehrer an den neuen Schulen sich bei
ihren Lehrvorträgen strenge an dasjenige binden sollen,
was die reine Naturbeobachtung und einfache Juduction
über die Verhältnisse des menschlichen Körpers im gesun-
den und kranken Zustande, über den Einfluß der Diät
und über die Wirkung des Heilverfahrens in den Krank-
heiten gelehrt hat; daß sie bei Beobachtung dieses Grund-
satzes zwar die Gegenstände auf eine solche Weise zusam-
menstellen müssen, wie sie sich dem Gedächtnisse ihrer
Schüler am leichtesten einprägen können; daß sie sich aber
alles Einmischens der bloßen Speculation und des Be-
strebens eines freien wissenschaftlichen Vortrages nach den
Grundsätzen irgend einer jetzt oder künftig viel geltenden
Philosophie enthalten sollen.
5) Damit aber der Unterricht auf allen Schulen gleichmäßig
sey, und um eine bestimmte Norm über die Methode und
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