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ken, wird noch das Nähere festgesetzt werden. Bis dahin wird
als Grundsatz angenommen, das der Landarzt allemal die Hälfte
der für den Arzt bestimmten Deserviten in Anspruch zu nehmen
hat. Uebrigens ist er berechtigt, sich auf dem Lande nebst der
Taxe für die Visite für jede Viertelstunde Wegs, welche der
Kranke von seinem Wohnorte entfernt ist, vier Kreuzer bezahlen
zu lassen. Doch ist hiemit blos der Weg zum Kranken hin
verstanden. Uebrigens ist es in Hinsicht der Honorirung sei—
ner Besuche gleichgiltig, ob der Landarzt einen Kranken selbst
behandelt, oder ihn nur als Gehilfe des Arztes besucht.
8. 23.
Es wird eben sowohl zur Erleichterung des Landvolks bei—
tragen, als dem Landarzte zum Vortheile gereichen, wenn er sich
seine Deserviten für die Behandlung von Kranken überall, wo
ihm solches angeboten wird, und es sonst für ihn annehmlich
ist, in Naturalien und so weiters bezahlen läßt. Auch wird es
in manchen Fällen dem beiderseitigen Vortheile gemäß seyn, daß
ganze Ortschaften mit dem Landarzte ihres Distriktes einen Con-
tract abschließen, vermöge welches derselbe alle vorkommende
Krankheitsfälle, mit Ausnahme großer und gefährlicher Epidemie,
in einem solchen Orte besorgt, ohne die Entfernung von seinem
Wohnorte in Rechnung zu bringen; jedoch solches unbeschadet
der Beiträge, welche eine solche Gemeinde ohnehin schon wegen
der jährlichen Besoldung des Landarztes zu leisten verpflichtet ist.
8. 24.
Ueber die Verrichtungen und Honorirung der Landärzte
als Gehilfen der medicinischen Besuchsanstalten für arme Kranke
wird die desfallsige allerhöchste Verordnung das Nähere ent-
halten.
S§. 25.
In dem Falle, wo ein Landarzt zur Ausübung seines Dien-
stes durch Altersschwäche oder auf irgend eine andere Weise
durch körperliche und geistige Unvermögenheit unfähig wird und
mittellos ist, fällt er in die Categorie derjenigen, welche nach
den betreffenden allgemeinen Normen aus Gemeindemitteln er-
nährt werden müssen.
8. 26.
Der Landarzt kann seine Gerechtsame verlieren, entweder
temporär oder auf immer. Temporär verliert er sie nach