Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Nr. 825. S. 139. 
Ministerial--Entschließung vom 6. Februar 1822, den Verkauf einer 
Baderei zu Augsburg und zu Emersacker, Landgerichts Wertingen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem die Entschließung vom 6. Dezember 1819 keinen 
andern Zweck hatte, als die k. Kreisregierungen aufmerksam zu 
machen, daß durch die temporäre Suspension der landärztlichen 
Schulen, die in Betreff der Badersgerechtigkeiten zur Zeit be- 
stehenden Normen keine Aenderung erleiden, vielmehr bis auf 
weiters genau vollzogen werden sollten, so kann die Regierungs- 
Entschließung vom 28. September v. Is., wonach der Verkauf 
von realen, somit nicht neu zu verleihenden Badersgerechtigkeiten in 
Augsburg und Emersacker untersagt wurde, nicht bestätiget wer- 
den; indessen bleiben die Käufer der Badersgerechtigkeiten, in 
so fern sie nicht approbirte Landärzte oder Chirurgen sind, bloß 
auf die Ausübung der Bartschererei beschränkt. 
Dieses wird der k. Regierung des Oberdonaukreises auf 
den Bericht vom 8. v. Mts. zur Entschließung und weitern 
Verfügung hiedurch eröffnet. 
München, den 6. Februar 1822. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 22,335. S. 140. 
Ministerial-Entschließung vom 18. Dezember 1832, das Gesuch des 
Balthasar N. um Verleihung einer Badersconcession für Brückenau betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der k. Regierung wird auf den Bericht vom 29. Septem- 
ber l. Is., das Gesuch des Balthafar N. um Verleihung einer 
Badersconcession für Brückenau betr., zur Entschließung erwie- 
dert, daß dieses Gesuch hierorts um so weniger berücksichtiget 
werden könne, als darüber bereits in 2 Instanzen entschieden 
worden ist, und die Ertheilung von Badersconcessionen den 
klaren Bestimmungen der Entschließung vom 25. Januar 1823, 
die Anstalten zur Bildung von Chirurgen betr., und der Ge- 
werbsinstruktion vom 28. Dezember 1825 zuwiderläuft.
	        
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