Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Nr. 6,794. S. 160. 
Ministerial-Entschließung vom 31. Mai 1826, den Anfang des 
Hebammenlehrkurses an der Schule zu Würzburg betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Bei den in dem Berichte des Vorstandes des Hebammen- 
Lehrinstitutes, Kreismedizinalrathes N. zu Würzburg entwickel- 
ten Motiven unterliegt es keinem Anstande, daß der Hebam- 
menlehrcurs an der Schule zu Würzburg nicht mehr, wie seit- 
her, mit dem Anfange des Universitätssemesters, sondern künf- 
tig jedesmal mit dem 1. Februar eröffnet werde. 
Der k. Regierung des Untermainkreises wird dieses auf den 
Bericht vom 6. d. Mts. unter Rückschluß der Beilage zur Wis- 
senschaft und weiter einschlägigen Verfügung hiemit eröffnet. 
München, den 31. Mai 1826. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., also ergangen. 
Nachricht der k. Regierung des Rhein-Kreises, K. d. J., zur 
Wissenschaft und Darnachachtung. 
Nr. 6,656. S. 161. 
Ministerial-Entschließung vom 7. Mai 1827, die Eröffnung des 
Hebammenlehrcurses an der Schule zu Würzburg für 1827 betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Da bei den in dem Berichte vom 20. April d. J. darge- 
stellten Verhältnissen, die Eröffnung eines zweiten Hebammen- 
Lehrcurses an der Schule zu Würzburg im laufenden Jahre 
nicht nothwendig erscheint, so hat es keinen Anstand, die wegen 
Eröffnung eines solchen Lehrcurses an der besagten Schule un- 
term 9. v. Mts. ergangene Weisung auf sich beruhen zu lassen, 
welches der k. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., mit 
dem Anhange eröffnet wird, daß es auch für die Zukunft 
bei dem Befehle vom 31. Mai 1826, vermöge dessen 
der Hebammenlehrcurs zu Würzburg jedesmal am 
1. Februar eröffnet werden soll, zu verbleiben habe. 
München, den 7. Mai 1827. 
Staatsministerium des Innern. 
An diek. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., also ergangen.
	        
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