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Die ausschließliche Anstalt für die Bildung, Prüfung und
Approbation der Thierärzte ist die Central-Thierarzneischule zu
München, welche unter der unmittelbaren Leitung des Staats-
Ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten steht.
Der Unterricht an dieser Schule dauert drei Jahre. Als
Ausweis der gehörigen Vorbildung für die Aufnahme der Ele-
ven dient die Vorlage des Absolutoriums eines Gymnasiums
oder einer vollständigen Landwirthschafts= und Gewerbsschule.
Früher bestand auch eine Veterinärschule zu Würzburg,
welche aber durch Ministerial-Entschließung vom 1. November
1820 als Bildungsanstalt für Thierärzte aufgehoben und nur
als Lehranstalt zum Behufe des akademischen Unterrichts mit
der Bestimmung belassen wurde, daß an derselben die Hufbe-
schlaglehre noch fernerhin ertheilt werden solle.
Wie die praktischen Aerzte haben auch die Thierärzte in
Bayern Kreis= und Bezirksvereine gebildet.
B. Die Beschlagschmiede.
An der Central-Thierarzneischule zu München so wie an
der Lehranstalt zu Würzburg besteht zugleich ein Lehrkurs für
den Unterricht im Hufbeschlage. Dieser Unterricht wird unent-
geltlich ertheilt und darf die Dauer von je zwei Monaten nicht
überschreiten.
Demgemäß hat jeder Schmied, welcher das Recht des Huf-
beschlages ausüben, oder einer Beschlagschmiede in der Eigen-
schaft eines Werkführers vorstehen will, seine Befähigung durch
eine an der Central-Thierarzneischule zu München, oder an
der Hufbeschlagschule zu Würzburg abzulegende Prüfung nach-
zuweisen.
Für die Zulassung zu dieser Prüfung wird der Besuch des
erwähnten Lehrkurses nicht gefordert; dagegen soll jeder Be-
werber, welcher die hinreichende Befähigung nicht nachzuweisen
vermag, gehalten sein, jenen Unterricht an einer der genannten
Anstalten zu besuchen.
C. Die Viehschneider.
Zu Folge der allerhöchsten Verordnung vom 1. Februar
1810 das Veterinärwesen rc. betr. Tit. V. §. 29. haben die
Thierärzte das Recht, die an den Thieren erforderlichen Ope-
rationen vorzunehmen und sollen dieselben in der Ausübung