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in jedem Semester vorzutragenden Gegenstände und die dafür
zu bestimmenden Stunden Uns durch Unser Ministerium des
Innern zur Genehmigung vorlegen, und dabei die Lehrbücher
oder den Leitfaden angeben, welchem sie in ihrem Vortrage zu
folgen gesonnen sind; die Beschlagkunde in ihrem ganzen Um—
fange gibt unter der Aufsicht des dirigirenden Professors der
besonders aufgestellte Schmidlehrer.
8. 10.
Ihr vorzügliches Augenmerk werden die Professoren und
Lehrer der Central-Veterinärschule dahin richten, daß die in den
Vorlesungen abzuhandelnden Materien mit Weglassung aller
speculativen Theoreme, bloß das gewisse und practisch Brauch-
bare dieser Wissenschaft umfassen, und daß dabei der Vortrag
den Zuhörern der verschiedenen Classen nach ihrer Fassungs-
kraft angemessen sei.
§. 11.
Da Wir der Central-Veterinärschule die möglichste Voll-
kommenheit geben, und für den theoretischen, besonders aber
den praktischen Unterricht in diesem Fache Vorsicht treffen wol-
len, so werden derselben
a) ein wohlgeordnetes anatomisches Theater, dem zur Direk-
tion und zu Versuchen die nöthige Anzahl Thiere zu Ge-
bote stehen;
b) eine anatomische und pathologische Präparatensammlung;
IP) ein kleiner Garten zum Anbaue der nöthigen Kräuter;
d) ein pharmaceutisches Laboratorium und eine Apotheke;
e) eine Bücher= und Instrumentensammlung;
f) ein Thierspital, und
8) eine zum Hufbeschlage wohl eingerichtete Schmiede
als nothwendige Attribute beigegeben.
Für Anlegung oder Erweiterung, dann Unterhaltung dieser
Attribute haben Wir eine jährliche Exigenzsumme festgesetzt, und
zur Herstellung der benöthigten Gebäude die geeigneten Befehle
erlassen.
§. 12.
Diese Attribute der Schule stehen im Allgemeinen unter
der Aufsicht des dirigirenden Professors, sind aber im Einzel-
nen zugleich fortwährend der Benutzung derjenigen Lehrer of-
fen, zu deren Lehrfach das eine oder das andere Derselben
gehört.