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8. 20.
Der vollständige Curs für diese zweite Classe der Hörer
der Central-Veterinärschule, oder die zu eigentlichen Thierärzten
zu bildenden Eleven dieser Anstalt dauert sechs aufeinander fol-
gende Semester oder drei Jahre. Sollten Einzelne in diesem
Zeitraume, besonderer Umstände oder Verhältnisse wegen, ihre
Befähigung zur praktischen Brauchbarkeit nicht erhalten können,
so ist hierüber ein Bericht an Unser geheimes Ministerium
des Innern zu erstatten.
§. 21.
Um sich von den Fortschritten der Eleven in ihrer Bildung
zu überzeugen, hält jeder Professor über die abgehandelten Lehr-
gegenstände wöchentlich eine Privatprüfung, und sorgt auch
außer den Vorlesungen für die Wiederholung des Vorgetrage-
nen durch die ältern, schon mehr unterrichteten Eleven mit den
jüngern.
Nach Beendigung von zwei Semestern wird eine öffentliche
Prüfung veranstaltet, welcher der Chef des Instituts, die sämmt-
lichen Professoren, und die Kreismedizinalräthe des hiesigen
Generalcommissariats beizuwohnen haben. Auch werden Wir
jedesmal von Seite Unsers geheimen Ministerium des Innern
einen Commissär dazu abordnen. Der Prüfungstag muß durch
öffentliche Blätter bekannt gemacht, und ein Verzeichniß der
Eleven mit den geeigneten Notizen dem Publikum im ODrucke
übergeben werden.
Bei dieser Prüfung liegt das Originalprotokoll mit den No-
ten des Fortganges, des Fleißes, der Fähigkeiten und des Be-
tragens der Eleven vom ganzen Jahre dem Publikum zur Ein-
sicht offen.
Die Würdigsten erhalten Preise, und jeder Eleve ein eige-
nes Zeugniß.
8. 22.
Nebst diesen Jahresprüfungen haben diejenigen Eleven,
welche den ganzen Curs von drei Jahren absolvirt haben, und
als wohlunterrichtete Thierärzte die praktische Laufbahn begin-
nen wollen, unter den nämlichen Formalitäten, noch eine öf-
fentliche Finalprüfung zu bestehen, in welcher die Professoren
sowohl, als jeder andere anwesende Kunstverständige, Fragen aus
allen in dem vorgezeichneten Studienplane begriffenen Fächern
der Veterinärwissenschaft zur Beantwortung vorlegen können.