Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Theile gewöhnlich befallenden Krankheiten und Zufälle ablegen, 
und Beweise seiner Fähigkeit in der Beschlagkunde des gesunden 
und kranken Pferdehufes geben muß. 
Diejenigen, welche dieses nicht zu leisten im Stande sind, 
sollen verbunden sein, über die benannten Gegenstände Unter- 
richt an dem Institute zu nehmen, dessen Dauer nach Erfor- 
derniß unbestimmt bleibt, aber in keinem Falle ein Jahr über- 
schreiten darf, und für welchen dem Institute außer dem etwa 
unbrauchbar gemachten Materiale Nichts zu vergüten kommt. 
Dieselben erhalten nach abgelegter Prüfung ein von der 
Schule gefertigtes Zeugniß, welches der Obrigkeit des Ortes, 
wo sie sich ansäßig machen, vorgezeigt werden muß, und das 
zur Erlangung des Meisterrechts, oder zum Vorstande einer 
Beschlagschmiede qualificirt. 
Unsere Civil= und Polizeibehörden werden hiemit besonders 
angewiesen, dieser Unserer Verordnung die genaueste Folge 
zu leisten. 
Die Zeit welche ein Beschlagschmied im Unterrichte an der 
Central-Veterinärschule zubringt, darf in die üblichen Wander- 
Jahre eingerechnet werden. 
Wir erwarten von dieser Einrichtung, daß ein besserer Huf- 
beschlag im ganzen Reiche eingeführt, und nebenbei erzweckt 
werde, daß verschiedene häufig vorkommende Uebel des Pferde- 
fußes und Hufes, nicht ferner verkannt, unzweckmäßig behan- 
delt, und dadurch unheilbar gemacht werden. 
§. 25. 
Damit die Central-Veterinärschule beständig in ihrem wis- 
senschaftlichen Gange erhalten, jedes Hinderniß, welches ihr 
etwa zufällig in dem Wege stehen möchte, zeitig beseitiget, und 
dieselbe überhaupt zu der von Uns beabsichteten Vollkommen- 
heit gebracht werde, verordnen Wir überdieß, daß abwechselnd 
immer Einer der Professoren in dem Institutsgebäude anwesend 
sey, daß sich die Professoren unter dem Vorsitze des Chefs 
monatlich versammeln, über die Angelegenheiten des Instituts 
berathen, und Uns ihre Vorschläge berichtlich vorlegen. 
Einen solchen Hauptbericht erwarten Wir unfehlbar nach 
geendeten Prüfungen eines jeden Unterrichtsjahres, welcher zu- 
gleich die Anzahl der Hörer aus allen Classen, mit den dazu 
gehörigen Notizen, die Noten des Fleißes, des Fortganges und
	        
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