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auf welch immer für eine Weise den ihnen vorgeschriebenen
Wirkungskreis als Pfuscher zu übertreten. Wir werden ihnen
deßhalb eine besondere Instruktion ertheilen lassen, welcher sie
in allen Rücksichten genau nachzukommen haben; besonders wer-
den sie zu bestimmten Zeiten des Jahrs dem Gerichtsarzte einen
tabellarischen Generalrapport über den Viehstand ihres Bezir-
kes behändigen.
Ueber das Befugniß dieser Thierärzte, sich Heilmittel zur
thierärztlichen Praxis beizulegen, soll diese Instruktion ebenfalls
das Nähere bestimmen, und nebst der Angabe der hiezu benö-
thigten Artikel über diesen Gegenstand genaue Vorschriften
enthalten.
§. 30.
In Hinsicht der Remuneration für ihre einzelnen Bemüh-
ungen werden Wir bei der Einführung der allgemeinen medizi-
nischen Taxordnung das Geeignete erlassen. Zur Erleichte-
rung ihrer Subsistenz soll ihnen ein kleiner Beitrag von den
Gemeinden des Gerichtsbezirkes, für dessen Umfang sie bestimmt
sind, ausgemittelt und jährlich bezahlt werden.
Für ihre besondern Arbeiten bei Epizootien, welche diesel-
ben, auf gemeinschaftliche Anordnung der Gerichtsärzte und der
Justiz= oder Polizeistellen längere Zeit durch, unausgesetzt zu
leisten haben, erhalten sie verhältnißmäßige Taxdiäten.
8. 31.
Sobald diese Thierärzte, oder auch die geprüften Beschlag-
Schmiede, von dem Ausbruche einer Seuche in ihren oder den
an ihre Geschäftsdistrikte grenzenden Gegenden Kenntniß erhal-
ten, müssen sie hievon jedesmal und unverzüglich der ihnen
vorgesetzten Gerichts= oder Polizeibehörde und dem Gerichts-
Arzte Meldung machen, und seinen Anordnungen die genaueste
Folge leisten. Wenn zur Besorgung einer größeren Anzahl an
einer Seuche kranker Thiere, der Thierarzt eines Gerichtsbe-
zirkes nicht hinreichen sollte, sind zur Mitbehandlung die zunächst
wohnenden Thierärzte, in so ferne die Verhältnisse derselben
dieses erlauben, und auch die geprüften Hufschmiede der Ge-
gend zu verwenden. Im Falle auch diese nicht hinlänglich wä-
ren, sollen auf die von den Kreiscommissariaten an Uns ge-
machten Anzeigen, einige der gebildeten Eleven der Central-
Veterinärschule, und nach Umständen auch ein Professor der-
selben abgeordnet, und überhaupt Alles aufgeboten werden, um