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durch Unsittlichkeit sich der Anstalt unwürdig erweisen, sind je-
derzeit zu entlassen.
§. 12.
Am Schlusse eines jeden Schuljahres veröffentlicht die An-
Anstalt einen gedruckten Jahres-Bericht.
bschnitt VI.
Stellung, Leitung, Lehrpersonale und Verwaltung
der Anstalt.
§. 13.
Als Central-Anstalt steht die Thierarzneischule zu München
unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung Unseres Staats-
Ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten. Das-
selbe hat für die Schule die erforderlichen Disciplinarsatzungen
zu erlassen.
8. 14.
Die Vorstandschaft und Verwaltung der Anstalt wird einem
Direktor übertragen, welcher den gesammten Unterricht zu über-
wachen, die Disciplin der Schule zu handhaben und zu dem
Ende am Schlusse eines jeden Monats das gesammte Lehrper-
sonal zu einer Berathung über die Wahrnehmungen der Pro-
fessoren bezüglich des Fleißes, des Fortganges und des Be-
tragens der Eleven zu versammeln hat.
§. 15.
Für die Ertheilung des Unterrichtes wird das erforderliche
Lehr= und Assistenz-Personale aufgestellt.
S. 16.
Ein Rechnungsführer, welcher zugleich Cassier der Anstalt
ist, besorgt unter der Leitung des Directors die auf die ölono-
mischen Verhältnisse der Schule Bezug habenden Geschäfte.“)
Demselben wird eine besondere Dienstes-Instruktion ertheilt.
*) Nr. 3022.
(Die Visitatien der Casseverwaltung bei der k. Centralveterinärschule betr.)
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Da nach der Anzeige der k. Rechnungskammer vom 14. I Mis. bei
der Casse und Rechnungsführung der k. Central-Veterinärschule bisher
keine periodischen Cassevisitationen vorgenommen worden sind, so wird die
k. Rechnungskammer in gleicher Weise, wie es vor Kurzem bezüglich
der Canalbaucasse und Eisenbahnbaucasse angeordnet worden ist, ermächligt,