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Nr. 16,252. S. 204.
Ministerial-Entschließung vom 4. November 1815, die Auswahl
tauglicher Subjekte für den Unterricht in der Thierheilkunde an der
Central-Veterinärschule oder die desfallsigen Fehlanzeigen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das k. Generalcommissariat des N. Kreises erhält hiemit
den Auftrag, diejenigen Gerichtsärzte, welche den frühern Aller-
höchsten Anordnungen im obenstehenden Betreffe entweder nicht
oder nicht vollkommen entsprochen haben, wiederholt und mit
Strenge dahin anzuweisen, daß sie die zum Unterrichte in der
Thierheilkunde tauglichen Subjecte nach Bedarf ihrer Gerichts-
Bezirke auswählen und die getroffene Wahl mit den erforder-
lichen Notizen der k. Central-Veterinärschule innerhalb der vor-
geschriebenen Termine mit Bericht förmlich anzeigen; im Falle
aber keine Thierarztstelle unbesetzt, oder etwa wider Vermuthen
kein hiezu fähiges Subject vorhanden sein sollte, Fehlanzeigen
eben dahin einzuschicken.
München, den 4. November 1815.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtl. k. Generalkreiscommissariate des Königreichs also ergangen.
Notif. der k. Central-Veterinärschule.
Nr. 17,848. S. 205.
Ministerial-Entschließung vom 2. Dezember 1815, die Auswahl
tauglicher Subjecte für den Unterricht in der k. Central-Veterinär=
Schule betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die k. Central-Veterinärschule dahier erhält hiemit den
Auftrag, den sämmtlichen k. Generalcommissariaten eine nament-
liche Liste derjenigen Gerichtsärzte anzufertigen, welche gegen die
gegebenen Allerh. Vorschriften keine Subjecte zur Bildung als
Thierärzte an der k. Central-Veterinärschule und auch keine
Fehlanzeige eingesendet haben, damit die Saumseligen hiezu in
Zukunft mit Ernst angehalten werden können. Für das bereits
begonnene Schuljahr ist dieses sogleich zu befolgen und nach
jedem neuen Eintrittscurse damit alljährlich fortzufahren.
München, den 2. Dezember 1815.
Staatsministerium des Innern.
An die k. Central-Veterinärschule dahier also ergangen.