Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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XI. 
Ueber die bereits in dem Institutsgebäude vorhandene Mo- 
biliarschaft, Instrumente, Bücher, Präparate, Modelle 2c. ist 
nach dem Sinne Unseres Rescriptes vom 1. Februar Nro. XI. 
das Inventarium vorzulegen. 
XII. 
Ueber eine dem Zwecke dieser gemeinnützigen Anstalt mehr 
angemessene Lokalität und die dazu erforderlichen Gebäude der 
Central-Veterinärschule wird Unsere nähere Entschließung eben- 
falls folgen. 
München, den 30. November 1810. 
An den k. Oberststallmeister, Freiherrn von Keßling, als Chef der 
k. Central-Veterinärschule, also ergangen. 
(Beilage z. allerh. Verordn. v. 30. November 1810.) 
Die k. Central-Veterinärschule in München, 
bezeugt hiemit dem Eleven, Namens 
gebürtig von aus dem Landgerichte , im Kreise 
welcher in dem Jahre des Unterrichtes gestanden, daß 
derselbe bei der unterm veranstalteten öffent- 
lichen Prüfung, aus den nachbenannten Lehrfächern, die beige- 
setzten Noten des Fortganges und Fleißes erhalten habe. 
  
Lehrfächer. Noten des Fortgangs u. Fleißes. 
  
  
  
Aus diesem zusammengenommen wurde derselbe unter 
Schülern seiner Classe als der te gereihet. 
T sittliches Betragen war den Gesetzen der Veterinärschule 
entsprechend. 
(Unterschrift der Professoren.) 
München, am 18 
(kleineres Schulsiegel.) 
Med.-Verordn. 28
	        
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