Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Nr. 4,475. 5. 211. 
Ministerial-Entschließung vom 31. Januar 1811, die Vertheilung 
der Lehrgegenstände betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Dem k. Oberststallmeister, Freiherrn v. Keßling, als Chef der 
k. Central-Veterinärschule, wird auf seinen Bericht vom 24. 
v. M. und J., mit welchem derselbe einen Eutwurf des Pro- 
fessors N. zur Studienordnung vorgelegt und einige Anstände 
angezeigt hat, welche sich in der Ausführung des Nro. I. des 
Allerhöchsten Rescripts vom 30. November v. J. ergeben haben, 
hiemit nachträglich zu diesem erwiedert, wie folgt: 
I. 
Da die Zeit des Unterrichtes der Eleven an der k. Central- 
Veterinärschule in der Regel nicht über die vorgeschriebenen 
sechs Semester oder 3 Jahre ausgedehnt werden darf, so wird 
genehmigt, daß die specielle Krankheitslehre, die gerichtliche Thier- 
Arzneikunde und die Lehre über Viehzucht und Gestüteinrichtung 
nur einmal vorgetragen werden. Seine Königliche Majestät er- 
warten dabei aber von den Professoren dieser Gegenstände einen 
vollkommnen, gründlichen und umfassenden Vortrag. 
II. 
Ueber die Fixirung der Stunden zu den Vorlesegegenstän- 
den der einzelnen Semester kann von Seite der Allerh. Stelle 
nichts entschieden werden, sondern hierüber hat der Chef mit 
Beiziehung der Professoren nach der Vorschrift zu bestimmen 
und die getroffene Bestimmung berichtlich anzuzeigen. 
II. 
Es würde sowohl dem Unterrichte der k. Central-Veterinär= 
Schule als auch dem Credit dieser Anstalt frommen, wenn die 
Professoren derselben weniger nach eigenen Heften, sondern ein- 
zig nach Büchern, welche die Schüler besitzen und die compe- 
tenten Richter dieses Faches beurtheilen können, lesen würden. 
Deshalb ist Sorge zu tragen, daß in Zukunft die Professoren 
entweder die zu ihren Vorlesungen entworfenen Hefte in den Druck 
geben, oder sich hiezu schon vorhandener brauchbarer Bücher be- 
dienen mögen. 
München, den 31. Januar 1811. 
Staatsministerium des Innern. 
An den k. Oberststallmeister, Freiherrn v. Keßling, als Chef der 
k. Central-Veterinärschule, also ergangen. 
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