Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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besserer Concurrent erscheint, der hier am ersten Vorgemerkte, 
im Falle er sich zur Anstellung wieder anmeldet, vorgezogen. 
München, den 3. Mai 1823. 
Reg.-Bl. v. J. 1823. Nr. XIX. S. 795. 
V. 
IStempelung und Tarirung der Beugnisse der Central= 
Veterinärschule. 
Nr. 4,474. §S. 214. 
Ministerial-Entschließung vom 31. Januar 1811, die Stempelung 
und Taxerhebung der Zeugnisse betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Dem k. Oberststallmeister, Freiherrn von Keßling, als 
Chef der k. Central-Veterinärschule in München, werden auf 
Bericht vom 26. v. M. und Is., im Betreffe der Stempelung 
und Taxerhebung der Zeugnisse und Absolutorien, hiemit nach- 
folgende Beschlüsse ertheilt: 
Die von den einzelnen Professoren der k. Central-Veteri- 
närschule an Aerzte, welche diese Anstalt besuchen, auszustellen- 
den Frequentationszeugnisse haben diese Aerzte selbst, sobald sie 
davon öffentlichen Gebrauch machen wollen, mit dem Stempel 
zu 15 kr. nach der Stempelordnung versehen zu lassen. 
II. 
Die jährlichen Studienzeugnisse der Eleven sind nach der 
nämlichen Stempelordnung mit dem 15. kr. Siegel, auf Kosten 
der Eleven, zu versehen. i 
Die Absolutorien der Eleven unterliegen nach der Verord- 
nung vom 1. März 1805, über die neue Stempelordnung, der 
sechsten Classe mit 1 fl. Stempel. 
IV. 
Die Zeugnisse der Beschlagschmiede endlich sollen nach der 
fünften Classe mit 30 kr. Stempel versehen werden. 
Wrnach die k. Central-Veterinärschule zu verfahren hat. 
München, den 31. Januar 1811. 
Saatsministerium des Innern. 
An den k. Oberststallmeister, Freiherrn v. Keßling, als Chef der 
k. Central-Veterinärschule, also ergangen.
	        
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