Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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wesens erstatteten Vortrag zu beschließen geruht, daß hinfür bei 
Ihrer Armee keinem Individuum die Ausübung weder eines 
einzelnen Veterinärzweiges, noch minder aber der Veterinärkunde 
nach ihrem ganzen Umfange mehr gestattet seyn solle, welches die 
hiezu nach Vorschrift der organischen Medicinal= und Veterinäredikte 
erforderliche Qualification nicht vollständig besitzen würde, und 
es wird zu diesem Ende verordnet, daß von nun an jeder irgend 
einer Anstellung bei dem Veterinärwesen der Armee nachsuchende 
Supplicant sich vor allem hinlänglich und legal ausweisen muß: 
a) ob er ein gelernter Hufschmied sey, und 
b) ob er die für den adspirirenden Grad der Veterinär-An- 
stellung edictmäßig vorgeschriebene Instruction und die sich 
hierauf beziehende Approbation von der Central-Veterinär- 
schule erhalten habe ? Indem ohne diese erfüllte doppelte 
Bedingung nie mehr die geringste Veterinäranstellung im 
Militär stattfinden soll. 
Damit indessen die Ausführung dieser organischen Maß- 
regel auf eine das Bedürfniß des Dienstes hinlänglich sichernde, 
dem Lande durch Entziehung seiner auf Kosten der Gemeinde 
gebildet wordenen Thierärzte nicht lästige Weise ermöglicht, so- 
hin dem Mangel tüchtiger Huf= und Curschmiede bei der Ca- 
vallerie und dem Armee-Fuhrwesen gesteuert, und eine ergiebige 
Pflanzschule militärischer Veterinärzöglinge dermassen erzweckt 
werde, daß die Armee künftighin sowohl in Friedens= als zur 
Kriegszeit ihre benöthigten Veterinärindividuen bloß aus dieser 
Quelle in dem erforderlichen Maaße schöpfen könne; so wird 
genehmigt, daß aus der Mitte der Armee eine Anzahl tauglicher 
Leute zur Semestralinstruktion an die Central-Veterinärschule 
in der Bestimmung als künftige Eskadronsschmiede beordert 
werden, um durch ein volles Semester Unterricht 
a) über das Theoretische und Praktische der Schmied= und 
Hufbeschlagkunde; 
b) über das Exterieur, unter vorzüglicher Berücksichtigung 
der Gliedmassen und Hufe, der Gangart und Stellung 
eines Pferdes; 
IP) über alle Krankheiten und Gebrechen der Hufe; 
d) über die Veterinärchirurgie, und sich auf Märschen bei dem 
Vorpostendienste u. s. w. unversehens ereignenden Krank- 
heitsfälle, z. B. Coliken 2c., insoferne solche Kenntnisse dem
	        
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