Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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in der Linie sich befindenden Escadronsschmied zur mög- 
lichsten Abwendung schneller Gefahr zu wissen unentbehr- 
lich sind, endlich, 
e) über Krankenpflege und Besorgung äußerer Schäden in 
der Art zu erhalten, daß alle jene, welche keines höheren 
veterinärischen Unterrichts fähig sind, sich aber doch zu 
geschickten Escadronsschmieden gebildet haben, mit Ende 
jeden Semesters geprüft, und in der Categorie wie die 
Hufbeschlag= oder Curschmiede des platten Landes appro- 
birt, als Eskadronsschmiede bei den Regimentern ange- 
stellt; dagegen aber jene, welche während des Semesters 
sich durch Fleiß, Moralität, Pünctlichkeit in Dienstver- 
richtungen und gutem Fortgange als fähig zu einem höhe- 
ren veterinärischen Unterrichte erwiesen haben, bei dem 
Central-Veterinärinstitute, zu der drei Jahre andauernden 
thierärztlichen Bildung, sowie sie das organische Edict für 
die Civil-Thierwundärzte ausspricht, zurückbehalten werden, 
und durch sie die Pflanzschule aller bei der Armee in Zu- 
kunft nöthig werdenden Divisionsschmiede oder escadrons- 
ärztlicher Praktikanten und Regiments-Pferdärzte sich bilde, 
wobei jedoch festgesetzt wird, daß alle diese Subjecte, ob- 
schon sie nicht nach erstreckten Lehrjahren und erhaltener 
thierärztlicher Approbation zur Ausbildung der gesammten 
Thierarzneikunde berechtigt sind, doch nach ihrem Austritte 
aus dem Centralinstitute und ihrem Eintritte bei einem 
Cavallerieregimente oder bei dem Armee-Fuhrwesen die 
veterinärische Laufbahn jedesmal als Escadrons= oder 
Fuhrwesens-Compagnie-Beschlagschmiede beginnen müssen, 
und nur nach und nach lediglich nach Maßgabe ihrer Con- 
duite, Geschicklichkeit und Pünktlichkeit im Dienste, zu pferd- 
ärztlichen Praktikanten und Divisionsschmieden, sodann 
weiters zu Regiments= oder Fuhrwesens-Bataillons-Pferd- 
ärzten vorrücken können. 
Was übrigens die Auswahl dieser zum Unterrichte in der 
Veterinärschule zu beordernden Leute betrifft, deren Zahl vor- 
läufig und ohne Beschränkung ihrer nöthig zu erachtenden wei- 
tern Ausvehnung oder Verminderung auf drei Köpfe bestimmt 
wird, so werden sämmtliche Abtheilungen der Armeen angewie- 
sen, Verzeichnisse der bei denselben eingereihten Hufschmiede,
	        
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