Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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mit der Heilkunde in näherer Beziehung stehenden Gegen- 
stand, der Sektion zur Censur, welche, wenn sie approbirt 
wird, auf Kosten des Candidaten in den Druck gelegt, im ent- 
gegengesetzten Falle aber von dem letztern umgearbeitet wird. 
i. Die öffentliche Vertheidigung medizinischer Sätze und des 
Inhaltes der Dissertation, welche unmittelbar der Conferi- 
rung der akademischen Würden voranzugehen hat, soll den 
öffentlichen Beweis sowohl dafür liefern, daß die Disser- 
tation des Candidaten wahres Eigenthum sei, als auch 
überhaupt, daß er die erworbenen Kenntnisse gut vorzu- 
tragen, und mit Fassung und Klugheit auseinander zu 
setzen verstehe. 
Zu dieser Handlung setzen Wir für den Candidaten und 
die medizinische Sektion folgende Gesetze fest. 
Für den Candidaten: 
1) daß derselbe die zu vertheidigenden Sätze vor dem 
Drucke der Censur der Sektion unterlege; 
2) daß ihm dabei die Wahl des Präses und auch die der 
Sprache frei stehe, wobei Wir aber die lateinische vor- 
gezogen wünschen; 
3) daß er sich zwar die Opponenten wählen könne, doch 
unter denselben wenigstens ein medizinischer Professor, 
ein Doktor der Arzneiwissenschaft und ein Candidat sein 
müsse. Nebst diesen bleibt die Conkurrenz zur Oppo- 
sition immer in der gesetzlich angewiesenen Zeit von 
zwei Stunden, jedem Sachverständigen frei; 
4) daß der Candidat die Theses dem Rektor, dem Pro- 
kanzler, den Senatoren und Sektions-Professoren we- 
nigstens einige Tage vor der Defension selbst zustelle, 
am Tage derselben aber den übrigen Professoren und 
Anwesenden durch den Pedell übergeben lasse. 
Für die medizinische Sektion: 
1) daß ein Exemplar von der Dissertation und den Thesen 
zu den Examinationsakten gehe, und zehn Exemplare 
jederzeit durch den akademischen Senat an Unser ge- 
heimes Ministerium des Innern eingeschickt werden; 
2) daß nie mehr als zwei Candidaten zusammen defendi- 
ren, wo dann die Dauer der Defension auf drei Stun- 
den gesetzt ist;
	        
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