Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

479 
grabene Aaß ein großes Gestank gebe, daß von den Dorfsleuten 
die Gräben und Löcher mit Koth dergestalt wohl eingefüllet 
und überschüttet, damit größeres Unheil verhütet werde, darob 
ihr auch mit sonderbaren Eifer zu halten, und gegen den fahr- 
läßigen Beamten mit ernstlichen und empfindlichen Einsehen zu 
verfahren habt. Sind ench anbei mit Gnaden. 
München, den 14. September Anno 1669. 
M. G. S. v. J. 1788. Bod. IV. Nr. 20. S. 555. 
S. 246. 
Churfürstlich allerhöchste Verordnung vom 16. September 1794, die 
Excessen der Wasenmeister mit den Häuten des Viehes betr. 
M. J. Ch. 
Seine Churfürstliche Durchlaucht 2c 2c., haben die 
mehrfältig zwischen den Unterthanen und den Wasenmeistern 
wegen den Häuten des gefallenen Viehes, so andern obwaltenden 
Strittigkeiten, und dießfalls häufig eingekommenen Beschwerden 
mildest erwogen. 
Um nun eines Theils die Unterthanen gegen die bisherigen 
Mißbräuche und Bedrückungen der Wasenmeister in ihren na- 
türlichen Eigenthumsrechten ferner nicht mehr bekränken oder 
übervortheilen, sohin diese in die gebührenden Schranken ihres 
rechtmäßigen Verdienstes einweisen und andern Theils auch gegen 
die durch die Häute des von ansteckenden Krankheiten gefallenen 
Viehes entstehen könnenden gefährlichen Folgen die polizeimäßige 
Vorkehr treffen zu lassen; so verordnen und befehlen Höchstdie- 
selben so gnädigst, als ernstgemessenst, daß 
Erstens: Von nun an in allen Fällen die Häute nimmer- 
mehr den Wasenmeistern gebühren, sondern den Vieheigenthümern 
gegen den gewöhnlichen, und keineswegs zu erhöhenden Ab- 
ziehungslohn zurückgestellt werden sollen; es sei dann, daß das 
Vieh durch eine gefährliche Seuche dahin gerafft worden, sohin 
eine allenfallsige Verscharrung mit Haut und Harr, wie weiter 
hinnach vorkommen wird, nothwendig würde. 
Zweitens: Gleichwie also in Zukunft bei allen einzelnen 
Umständen und den vier Hauptmängeln der Pferde, resp. des 
Hornviehes, welche bei erstern in ritzig, räudig und herzschlachtig, 
bei den letztern aber in der sogenannten venerischen, resp. Fran-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.