8—
Nr. 11,681. 6. 234.
Ministerial-Entschließung vom 10. Juni 1836, die Beschwerde des
Magistrats und Armenpflegschaftsrathes der Stadt Mindelheim, wegen
Besetzung der Wasenmeisterei daselbst betr.
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs.
Der Königlichen Regierung des Oberdonaukreises, Kammer
des Innern, werden anliegend die mit Bericht vom 3. v. Mts.
im bezeichneten Betreffe vorgelegten Akten mit dem Auftrage
zurückgesendet, den Beschwerdeführern eröffnen zu lassen, daß,
da Wasenmeistereien im Allgemeinen als Gewerbe zu betrachten
sind, und, falls die Wasenmeisterei zu Mindelheim dem verstor-
benen Michael Reiser nach Art eines Dienstes verliehen wor-
den, diese Verleihung nunmehr in Beziehung auf dessen Wittwe
gleich einer Concession zu beurtheilen ist; das unterfertigte Staats-
ministerium im Hinblicke auf das Gewerbsgesetz von 1825 Art. 10
Ziff. 2 Abf. 3 keinen Grund gefunden habe, dem vorliegenden
Beschwerdegesuch irgend eine Folge zu geben.
München, den 10. Juni 1836.
Staatsministerium des Innern.
An die k. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., also ergangen.
Nr. 9,971. S. 255.
Ministerial-Entschließung vom 31. August 1836, Verwendung des
Pferdefleisches zur Fütterung und Mästung der Schweine, sodann
die Abdeckereien betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das Generalcomité des landwirthschaftlichen Vereins hat
mehrfältig und namentlich wieder in dem II. Hefte seines Cen-
tralblattes vom Monate Februar d. Is. Seite 95 u. ff. die
Landwirthe darauf aufmerksam gemacht, daß den Schweinen
eine zum Theil aus Vegetabilien, zum Theil aus animalischen
Stoffen bestehende Nahrung ganz besonders zusage, denselben
in jeder Beziehung sehr zuträglich sei, und zufolge der hierüber
im Großen angestellten Versuche, namentlich das Pferdefleisch,
mit entschiedenem Vortheile hiezu verwendet werden könne.
Im Hinblicke auf diese Thatsachen und in Erledigung ge-
stellter Anfragen, wird hiemit bemerkt, was folgt: