Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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kennt bereits seit lange in der Inoculation ein Mittel, 
ihren Verheerungen einen Damm zu setzen. Auch die 
Schafräude wird heut zu Tage bei weitem nicht mehr 
so sehr, wie ehedem, gefürchtet. Nur der Milzbrand, 
dann der Rotz und die Räude der Pferde können dem 
Menschen durch unmittelbare Uebertragung der diesen 
Krankheiten eigenthümlichen Stoffe nachtheilig und 
der Milzbrand sogar lebensgefährlich und tödlich werden. 
3) In Zeiten, wo auch bei uns viel Vieh an bösartigen 
Seuchen zu Grunde ging und die Wasenmeister mit ihren 
Knechten nicht alle Cadaver mehr wegschaffen konnten, muß- 
ten die Bauern, wenigstens beim Vergraben, selbst Hand 
anlegen. Man wird aber schwerlich ein hinreichend con- 
statirtes Beispiel anführen können, daß dadurch die Krank- 
heit weiter wäre verbreitet, oder daß die Betheiligten an 
ihrer eigenen Gesundheit wären beschädigt worden, die beim 
Milzbrand vorkommende pustula maligna ausgenommen. 
4) In ganz Dänemark gibt es keine Abdecker. Die Sorge 
für Wegschaffung der Cadaver ist dem Eigenthümer über- 
lassen, und weder sie selbst noch ihr Viehstand werden da- 
durch gefährdet, da, wenn dieses bei der so bedeutenden 
Pferde= und Rindviehzucht, zumal in Holstein, vorkäme, die 
Regierung ohne Zweifel nicht säumen würde, die nöthigen 
Anstalten dagegen zu treffen. Ohne die Nachtheiligkeit ca- 
daveröser Ausdünstungen für die Gesundheit sowohl des 
Menschen als der Hausthiere völlig in Abrede stellen zu 
wollen, so geht aus dem bisherigen jedenfalls doch so viel 
hervor, daß die Gefahren viel minder groß sind, 
als das Volk glaubt und als sie ihm von den Wasenmei- 
stern aus Eigennutz vorgespiegelt werden. Es leuchtet 
daher auch ein, daß letztere, wenn auch eben nicht ganz 
entbehrlich, doch in einer ungleich beschränkteren 
Zahl als dermalen nothwendig sind. 
Zu B. Die vermeintlichen oder wirklichen Gefahren fau- 
lender Cadaver werden entweder nicht, oder nur unvoll- 
kommen abgewendet. Diese Behauptung wird sich am besten 
aus dem Verfahren der Wasenmeister bei Viehfällen nachweisen 
lassen. Der Cadaver wird nämlich entweder auf den Hofraum 
K. geschleppt, oder er bleibt im Stalle liegen, bis zur Ankunft
	        
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