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(Formular lit. B.)
Erlaubniß-Schein.
Der untenbezeichnete Zuchtstier Nr. in der Gemeinde
.. .. t. Landgerichts . . .. ist heute gemäß §. der aller-
höchsten Verordnung vom .. .. untersucht und zum Sprunge
tauglich befunden worden, worüber gegenwärtiger, auf die Dauer
eines Jahres giltiger Erlaubniß-Schein ausgestellt wird.
den 185
Der Bezirks-Thierarzt Die gemeindliche Aufsichts-Commission
N. N. N. N.
N. N.
Beschreibung des Zuchtstiers:
Alter:
Race:
Farbe und Abzeichen:
Sechster Artikel.
Die Tpotheker und das #Lcpothekenwesen.
Das Apothekenwesen in Bayern ist durch die Apotheken-
Ordnung vom 27. Januar 1842 neu organisirt worden.
Im Jahre 1856 erschien eine neue Pharmakopöe für das
Königreich Bayern, und in Folge davon im Jahre 1857 eine
neue Arzneitaxe. Erstere trat mit dem 1. Januar, letztere mit
dem 1. Mai 1857 in Wirksamkeit. ·
Durch die allerhöchste Verordnung vom 30. Januar 1811 ist
ein eigenes Apothekergewicht in Bayern eingeführt worden; das
Pfund besteht aus 360 Grammen.
Zum Betriebe einer Apotheke, sei es als selbstständiger
Apotheker oder als Provisor, ist nur derjenige befähigt, welcher
nach absolvirter vollständiger lateinischer Schule, zurückgelegter
mindestens dreijähriger Lehr= und eben so langer Servirzeit und
vollendeten mindest einjährigen Universitätsstudien die Approba-
tionsprüfung vor der ständigen pharmazeutischen Prüfungs-Com-