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6) ebene, glatte Pulverschifschen aus Silber, Messing oder
orn;
7) eine messingene, besser noch stählerne, silberne oder hölzerne
Pillenmaschine;
8) die für zweckmäßige Unterbringung und Aufstellung der
verschiedenen Arzneibehältnisse erforderlichen Schränke, Re-
positorien und Gestelle von dauerhaftem, geruchlosem
Holze, dann
9) diese Arzneibehältnisse selbst, und zwar
a) genau schließende Gefäße aus Glas, Steingut oder
Porzellan (nie aus Metall) für die Salze, Extrakte,
Electuarien, Salben und Pflaster;
b) mit eingeriebenen Stöpseln und nöthigen Falles auch
mit eng anliegenden Blasen versehene Gläser für die
flüchtigen Substanzen, und
I) gut geschlossene, aus geruchlosem Holze verfertigte
Büchsen und Schubladen für die trockenen, nicht flüch-
tigen Arzneien.
. 44.
Das Laboratorium soll in einem von der Officin und der
Privatwohnung des Apothekers, wo möglich, ganz getrennten
Gewölbe von gehöriger Höhe untergebracht, und mit einem
feuerfesten Fußboden, einem unten weiten, hinlänglich hohen,
gut ziehenden Rauchfang, dann, wenn thunlich, mit laufendem
Wasser versehen sein.
In demseiben müssen ein großer, starker, wohlbefestigter
Tisch, mehrere Heerde, unbewegliche sowohl, als tragbare Oefen,
Sandkapellen, eine innen verzinnte, mit einem Abkühlungsgefäße
versehene Destillir-Geräthschaft, eiserne oder gut verzinnte kupferne
Pfannen und Kessel verschiedener Größe und Form, steinerne
oder gutgebrannte irdene Abrauchschalen, gläserne Scheidetrichter,
eine Presse, Seihtücher, Tenakeln, Filtrirkörbe, Trichter, Retorten,
Kolben, Glasröhren, Glasstäbe, Löffel, Spateln, Schmelztigel,
eine Glasplatte mit gläsernem Laufer, eiserne und steinerne
Mörser, Aérometer, Thermometer, Haar-, Draht= und Beutel-
fiebe, ein Reagentien-Kästchen nach Vorschrift der Pharmacopoen
bavarica, und, wo ein eigener Eiskeller fehlt, ein Malapartischer
oder sonstiger Eisbildungs-Apparat vorhanden sein.